Die Interpellation im Wortlaut:
«Im vergangenen Amtsjahr hat die Staatswirtschaftliche Kommission im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit eine Prüfung der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) durchgeführt. Im entsprechenden Bericht 82.24.03 wurden verschiedene kritische Punkte aufgeführt, insbesondere die obstruktive Haltung der SAK gegenüber einer Oberaufsicht des Kantonsrates.
Einstimmig gutgeheissen
Der Bericht sowie die darin enthaltenen Aufträge und Empfehlungen wurden vom Kantonsrat an seiner Sitzung vom 29. April 2024 einstimmig gutgeheissen, nachdem die Regierung in der Diskussion keine gegenteilige Haltung zum Ausdruck gebracht hatte.
Infoanlass
Am 3. Mai 2024 fand im Anschluss die die Generalversammlung der SAK eine Informationsveranstaltung der SAK zum Geschäftsbericht 2024 statt, zu der die Mitglieder von Regierung und Kantonsrat der Eigentümerkantone sowie zahlreiche Kunden der SAK und weitere Gäste eingeladen waren.
SAK-Verwaltungsratspräsident mit Kritik und Falschaussagen
An diesem Anlass nutzte der Verwaltungsratspräsident einen Grossteil seiner Berichterstattung, um die Arbeit der Staatwirtschaftlichen Kommission und deren Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zu kritisieren und teilweise sogar ins Lächerliche zu ziehen.
Verschiedene seiner Äusserungen waren nachweislich falsch; beispielsweise, dass die SAK stets alle Vorgaben der Eigentümerstrategie eingehalten habe, dass die SAK aufgrund ihrer Rechtsform als Aktiengesellschaft nicht der Aufsicht durch den Kantonsrat unterstehe oder dass die von der Staatswirtschaftlichen Kommission verlangten Auskünfte dem Gebot der Gleichbehandlung der Aktionäre widersprächen.
Die erwähnten und weitere Äusserungen des Verwaltungsratspräsidenten der SAK wurden durch die Regierung unwidersprochen hingenommen.
Interpellation
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Weshalb hat die Regierung zu den Feststellungen und Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission betreffend SAK im Bericht vom 14. März 2024 nicht Stellung genommen?
- Teilt die Regierung die Auffassung der Staatswirtschaftlichen Kommission, dass diese im
Rahmen ihrer Aufgaben die Oberaufsicht über die ausgelagerten Unternehmen des Kantons, unabhängig von deren Rechtsform, wahrzunehmen hat?
- Was hat die Regierung aufgrund der Aufträge und Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission und der klaren Haltung des Kantonsrates betreffend SAK bereits unternommen?
- Wann haben der Verwaltungsrat und die Regierung von den Aussagen an der GV der SAK
vom 3. Mai 2024 Kenntnis erhalten und wie wird die Regierung die falschen Aussagen des
Verwaltungsratspräsidenten richtigstellen?»