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Kanton
05.06.2024
05.06.2024 12:11 Uhr

Mitte-Rechts wehrt sich gegen Bürokratie

Mitte-Rechts-Franktionen: «Die digiFLUX-Plattform bringt in der aktuellen Ausprägung keinen Mehrwert für den Boden-, Luft- und Gewässerschutz. Die bereits heute in der Landwirtschaft umgesetzte Dokumentationspflicht müsste zukünftig auf vielen Betrieben doppelt geführt werden.» (Themenbild)
Mitte-Rechts-Franktionen: «Die digiFLUX-Plattform bringt in der aktuellen Ausprägung keinen Mehrwert für den Boden-, Luft- und Gewässerschutz. Die bereits heute in der Landwirtschaft umgesetzte Dokumentationspflicht müsste zukünftig auf vielen Betrieben doppelt geführt werden.» (Themenbild) Bild: www.pixabay.com/Mariann Szőke
Die Mitte-Rechts-Fraktionen sind der Meinung, die geplante neue Bürokratie in Landwirtschaft und Gartenbau sei so nicht umsetzbar: Die digiFLUX-Einführung müsse vereinfacht werden.

Das Standesbegehren im Wortlaut:

«Das Parlament hat im Jahr 2021 mit der parlamentarischen Initiative 19.475 eine Mitteilungspflicht für den Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie für den Handel von Nährstoffen beschlossen. Dabei ist digiFLUX die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vorgesehene Online-Plattform, mit der diese Mitteilungspflicht in der Praxis umgesetzt werden soll.

Geplante Inkraftsetzung 2026/2027

Nach einer Verschiebung ist geplant, die Mitteilungspflicht der Einführung der digiFLUX-Plattform für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln am 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen, gemeinsam mit dem Handel mit Nährstoffen (Kraftfutter, Mineraldünger, Hof- und Recyclingdünger).

Die Mitteilungspflicht über die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Unter die Mitteilungspflicht von Handel und Anwendungen letzter fallen beispielsweise auch gebeiztes Saatgut oder Nützlinge, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind.

Aktuell kein Mehrwert, nur massiver Mehraufwand

Bei digiFLUX handelt es sich um ein reines Kontroll- und Überwachungsinstrument. DigiFLUX bringt in der aktuellen Ausprägung keinen Mehrwert für den Boden-, Luft- und Gewässerschutz. Bereits heute ist die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln in einem Journal aufzeichnungspflichtig.

DigiFLUX führt zu einer massiven Erweiterung der bestehenden Aufzeichnungspflicht. Mittlerweile zeigt sich, dass die vom BLW vorgesehene Ausgestaltung von digiFLUX weit über das ursprüngliche Ziel hinausschiesst, die heute noch nicht mit der Digitalisierung aufgefangen werden kann. Betroffen von digiFLUX sind die Landwirtschaftsbetriebe, Gärtnereien, Händler, Infrastrukturbetreiber mit Grünflächen, öffentliche Verwaltungen und Lohnunternehmer.

Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen sieht das BLW via digiFLUX vor, dass jedes Pflanzenschutzmittel bei seiner Anwendung parzellenscharf und georeferenziert in digiFLUX gemeldet werden muss. In der Umsetzung würde das für sämtliche beruflichen Anwender ein massiver administrativer Aufwand und Mehrkosten ohne jeglichen ökologischen Mehrwert bedeuten.

Mehrkosten und so nicht umsetzbar

Die bereits heute in der Landwirtschaft umgesetzte Dokumentationspflicht müsste zukünftig auf vielen Betrieben doppelt geführt werden. Die georeferenzierte Meldung bis auf Stufe Parzelle/Ort der Anwendung ist daher nicht umsetzbar und zu vereinfachen.

Zum Nachteil der Landwirtschaft sehen die Mitteilungspflichten von Handel und Anwendung von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln keine Toleranzen vor. Konfliktfälle aufgrund der Technik, der Beschaffenheit der Böden sowie bei Klein- und Restmengen sind vorprogrammiert.

Die Meldungen anhand von Schnittstellen werden für viele Gewerbebetriebe (Handelsbetriebe, Getreidemühlen, Brauereien usw.) technisch aktuell nicht umsetzbar oder mit massiven Kosten verbunden sein. Neben den bereits bestehenden Kontrollinstrumenten wie Hoduflu, SuisseBilanz und unzähligen weiteren Datenbanken würde hiermit eine zusätzliche Plattform eingeführt, die zu keinem ökologischen Mehrwert führt.

Fragezeichen bei Datenschutz

Betreffend Datenschutz sind verschiedene Fragen offen. Mit digiFLUX werden voraussichtlich schützenswerte Daten direkt an die Kantone, den Bund und die Forschung weitergegeben. Eine reine ‹Anonymisierung› der Daten genügt nicht. Da Gemüsebau- wie auch Gartenbaubetriebe zum Teil hochspezialisiert sind, lassen sich mit bereits wenigen Angaben Rückschlüsse auf einen bestimmten Betrieb ziehen.

Standesinitiative

Das Präsidium wird eingeladen, bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative mit folgendem Inhalt einzureichen:

Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, damit die Mitteilungspflicht auf den Handel mit Hof- und Recyclingdünger sowie Pflanzenschutzmittel beschränkt und bei den Pflanzenschutzmitteln dahingehend vereinfacht wird, dass bei deren Inverkehrbringen nur von Seiten des Handels der Bestimmungszweck vermerkt werden muss (Gartenbau, Forstwirtschaft, öffentliche Hand, Landwirtschaft). Die Mitteilungspflicht für Anwendungen soll ganz entfallen.»

www.ratsinfo.sg.ch/Kantonsrat SVP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion/Linth24