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Benken
23.05.2024
22.05.2024 19:38 Uhr

Auflage Teilstrassenplan Speerstrasse

Ausschnitt Teilstrassenplan. Dunkelblau: Gemeindestrasse 2. Klasse, neu. Gelb: Gemeindestrasse 3. Klasse, neu.
Ausschnitt Teilstrassenplan. Dunkelblau: Gemeindestrasse 2. Klasse, neu. Gelb: Gemeindestrasse 3. Klasse, neu. Bild: www.benken.ch
Bis und mit 17. Juni 2024 liegt der Teilstrassenplan Speerstrasse zum Ausbau, Anpassung und Klassierung der Strasse zur Erschliessung des Grundstückes Nr. 1339, Röten auf.

Die Baugesellschaft Röten, vertreten durch die Ziegler + Partner Architektur AG, Rapperswil-Jona, plant die Bebauung des Grundstückes Nr. 1339, Röten, mit drei Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage. Damit die hinreichende Erschliessung gewährleistet ist, muss die Speerstrasse ausgebaut und saniert werden.

Neu als Gemeindestrasse

Der vordere Teil der Speerstrasse im Bereich der Parz. Nr. 1269 wird als Gemeindestrasse zweiter Klasse eingeteilt, der südliche Teil zur Erschliessung der Grundstücke Nrn. 1270, 1271, 1292 und 93 als Gemeindestrasse dritter Klasse. Bislang handelt es sich bei der Speerstrasse um eine Privatstrasse.

Der Gemeinderat Benken hat an der Sitzung vom 23. April 2024 den Teilstrassenplan Speerstrasse genehmigt.

Öffentliche Auflage

Gestützt auf Art. 39 ff Strassengesetz (sGS 732.1) liegt das Projekt mit Teilstrassenplan während 30 Tagen vom 17. Mai 2024 bis und mit 17. Juni 2024 im Vorraum der Gemeindeverwaltung Benken zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel

Schriftliche und begründete Einsprache gegen den Teilstrassenplan, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung können gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes während der Auflagefrist beim Gemeinderat Benken, Zentrumplatz 2, 8717 Benken, erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (Art. 41 Abs. 4 PBG i.V.m. Art. 153 Abs. 2 PBG und Art. 45 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

www.benken.ch/Linth24