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Kanton
30.08.2019
30.08.2019 17:33 Uhr

Fragen zum Kantonalbank-Deal

Der SP Kantonsrat Peter Hartmann verlangt Auskunft über eine Vereinbarung zwischen der SGKB und Nordrhein-Westfalen und spricht von «Fehlentscheiden»

In der Medienmitteilung zum Halbjahresergebnis 2019 teilte die St.Galler Kantonalbank SGKB in vier Sätzen mit,  dass sie «eine einvernehmliche Einigung mit den Justizbehörden von Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Vermögenswerten deutscher Kunden» erzielt habe.

Busse von 3.1 Mio Franken aktzeptiert

Sie akzeptiert damit eine Busse von 3.1 Mio. Euro.  Nach den scharfen Bussen durch die amerikanischen Justizbehörden, als Folge der nicht rechtskonformen Geschäften der SGKB und deren Töchter Hyposwiss Zürich und Genf mit US-Kunden, ist dies eine weitere Sanktion für nicht landesgesetzkonforme Geschäfte der SGKB. Dieses Geschäftsgebaren der Bank sowie die strategischen und operativen Fehlentscheide zur Geschäftstätigkeit der SGKB standen während Jahren in der Kritik. Umso überraschender ist, dass weitere ausländische Strafverfahren laufen, die zu Sanktionen führen. Neben dem Reputationsschaden belasten die Bussen die Erfolgsrechnung der SGKB und damit den Mehrheitsaktionär Kanton St.Gallen direkt oder indirekt (Verwendung von Rückstellungen).

Wertverlust der Bankaktie

In den letzten Monaten wurde die Eigenkapitalbasis der SGKB mit der Aufnahme von Finanzmitteln sowie einer Kapitalerhöhung gestärkt. Der Kanton St.Gallen stellte dabei seine Aktien, die das gesetzlich vorgegebene Quorum von 51% übersteigen, zur Verfügung und verzichtete damit auf eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung. In der Botschaft im Rahmen des Budgets 2019 wurde von einem Wert von 530 Franken pro Aktie ausgegangen. Unterdessen steht die Aktie bei etwa 430 Franken deutlich tiefer. Zudem musste die in der Botschaft zum Budget 2019 vorgestellte Vorgehensweise der SGKB korrigiert und geändert werden.

Einmal mehr lassen die Vorgehensweisen der SGKB auf eine schwache Führung der Bank schliessen.

Ich danke der Regierung für die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Auf welchen Anklagepunkten basiert die Busse der SGKB in Nordrhein-Westfalen?
  2. Auch wenn das Akzeptieren der Busse keine Schuldanerkennung darstellen soll: Haben die Verantwortlichen der SGKB mit Konsequenzen zu rechnen?
  3. Gibt es weitere Klagen gegen die SGKB und/oder ihre Tochterunternehmen?
  4. Wie und wann kontrolliert der Regierungsrat, als Vertretung des Mehrheitsaktionärs Kanton St.Gallen, die Umsetzung der Eigentümerstrategie, die für ausländische Kunden explizit eine Weissgeldstrategie verlangt?
  5. Welche Auswirkungen hat der tiefe Aktienkurs auf den Ertrag aus der Kapitalerhöhung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der SGKB (Vergleich: Antrag der Regierung im Rahmen des Budgets 2019 zur Umsetzung im Frühjahr 2019) sowie welche Änderungen erfuhr das Verfahren?
OM