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17.05.2024
17.05.2024 12:02 Uhr

Referendum Leistungsvereinbarung Tagesfamilien

Leistungsvereinbarung mit dem «Verein Tagesfamilien Linthgebiet»: Weil die Gemeinde Benken der Oberstufe Kaltbrunn angegliedert ist, finden die Referendumsauflagen in beiden Gemeinden statt.
Leistungsvereinbarung mit dem «Verein Tagesfamilien Linthgebiet»: Weil die Gemeinde Benken der Oberstufe Kaltbrunn angegliedert ist, finden die Referendumsauflagen in beiden Gemeinden statt. Bild: Google Maps/zVg/Collage: Linth24
Die Gemeinderäte Kaltbrunn und Benken haben die Leistungsvereinbarung mit «Tagesfamilien Linthgebiet», unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, genehmigt.

Die revidierten Vorgaben des Volksschulgesetzes verpflichten die Politischen Gemeinden oder Schulträger eine familien- und schulergänzende Betreuung / Tagesstrukturen einzuführen resp. zur freiwilligen Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler anzubieten.

Schulergänzende Betreuung

Die schulergänzende Betreuung besteht aus mehreren, durch die Eltern wählbaren Tagesstrukturmodulen für ihre schulpflichtigen Kinder während der Schulzeit. Das Betreuungsangebot besteht auch für mindestens 8 Wochen während den Schulferien.

Die Finanzierung erfolgt durch einkommensabhängige Tarifbeiträge der Eltern, einer Defizitgarantie der beteiligten Gemeinden sowie allfälligen Beiträgen des Kantons und des Bundes, soweit diese beitragspflichtig sind.

Tagesfamilien Linthgebiet

Mit Tagesfamilien Linthgebiet konnte ein professioneller und preiswerter Dienstleister gewonnen werden. Ohne diese Möglichkeit wären die Politischen Gemeinden verpflichtet gewesen, eine eigene, kostenintensive Struktur aufzubauen. Die Mahlzeiten für den Mittagstisch werden durch das Alterszentrum Sonnhalde geliefert.

Die Gemeinderäte Kaltbrunn und Benken haben an ihren Sitzungen vom 22. resp. 23. April 2024 folglich die Leistungsvereinbarung mit Tagesfamilien Linthgebiet, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, genehmigt.

Die Leistungsvereinbarung gilt, obwohl sie eine reine Vollzugsaufgabe darstellt, als allgemeinverbindliche Vereinbarung, welche (inkl. dem dazugehörigen Gemeinderatsbeschluss) dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist.

Koordinierte Referendumsauflage

Der Leistungsumfang (insbesondere Mittagstisch) der Vereinbarung umfasst auch die Gemeinde Benken, weil die Gemeinde Benken der Oberstufe Kaltbrunn angegliedert ist, weswegen die Referendumsauflagen zu koordinieren sind.

Die koordinierte Referendumsauflage der Politischen Gemeinden Kaltbrunn und Benken wird vom 17. Mai bis 26. Juni 2024 je einzeln, aber parallel stattfinden.

Sollte die Referendumsfrist unbenützt ablaufen, entfaltet die Leistungsvereinbarung ab 1. August 2024 ihre Rechtswirkung.

www.kaltbrunn.ch/Linth24