Es war November 2023 und die Polizei führte in Lachen eine Verkehrskontrolle durch. Ein 70-jähriger Mann dachte, er tue den anderen Verkehrsteilnehmern etwas Gutes, hielt an und warnte sie mittels Warnblinkanlage und deutlichen Hand-Gesten.
Darüber waren weder Polizei noch Staatsanwaltschaft erfreut. Letztere verurteilt den Mann per Strafbefehl wegen «missbräuchlicher Verwendung der Warnblinklichter am stehenden Fahrzeug» und «Warnung vor Verkehrskontrollen (Radarkontrollstelle) mittels Handzeichen» zu einer Busse von 300 Franken. Auch die Verfahrenskosten von 460 Franken muss er berappen.