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Kanton
27.03.2024

Kantons-Personalwesen anpassen

Das Personalwesen beim Kanton St.Gallen soll anders organisiert werden. Auch bei der Umsetzung des Lohnsystems kommt es zu Änderungen. (Archivbild)
Das Personalwesen beim Kanton St.Gallen soll anders organisiert werden. Auch bei der Umsetzung des Lohnsystems kommt es zu Änderungen. (Archivbild) Bild: Christopher Chandiramani
Im III. Nachtrag zum Personalgesetz plant die St.Galler Regierung organisatorische Neuerungen im Personalwesen des Kantons St.Gallen und hat dazu die Vernehmlassung gestartet.

Mit dem III. Nachtrag zum Personalgesetz möchte die Regierung die rechtlichen Grundlagen für organisatorische Neuerungen im Personalwesen des Kantons St.Gallen schaffen. Die Kernverwaltung (Regierung, Departemente, Staatskanzlei) wird zu einer Arbeitgeberin zusammengefasst, und die administrativen HR-Prozesse werden im Personalamt zentralisiert. Bei der Umsetzung des Lohnsystems entscheidet neu die Referenzfunktionskommission über die Zuordnung von Stellen der Kernverwaltung zu Referenzfunktionen.

Vernehmlassung bis 17. Mai 2024

Die Regierung legt die entsprechende Gesetzesänderung zur Vernehmlassung vor. Die zugehörigen Dokumente können hier eingesehen werden. Stellungnahmen zu dieser Vorlage können bis 17. Mai 2024 an das Personalamt (personalamt@sg.ch) gesendet werden. Dieses übernimmt die Koordination der Arbeiten.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24