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Schmerikon
08.03.2024
09.03.2024 06:55 Uhr

Urnenabstimmung Eindolung Goldbergbach

Der Goldbergbach fliesst oberhalb des Dorfes in einer überwachsenen Geländemulde und betritt das Siedlungsgebiet oberhalb der Kirche bei der Einmündung des Goldbergwegs in die Alte Eschenbacherstrasse.
Der Goldbergbach fliesst oberhalb des Dorfes in einer überwachsenen Geländemulde und betritt das Siedlungsgebiet oberhalb der Kirche bei der Einmündung des Goldbergwegs in die Alte Eschenbacherstrasse. Bild: Gemeindeblatt Schmerikon, Ausgabe 1/Februar 2024
Aufgrund der Kreditkompetenzen ist die Abstimmung über den Baukredit für die Eindolung des Goldbergbaches an der Urne durchzuführen. Diese findet am 14. April 2024 statt.

Eine Zusammenfassung des Projektes finden Sie nachfolgend. Weitergehende Informationen können unter www.mitwirkung-schmerikon.ch eingesehen werden.

Ausgangslage

Bei Trockenwetter kaum wahrnehmbare Rinnsale
Der Goldbergbach und der Kürzibach entwässern die Geländekammer rund um die Weiler Bürgital und Goldberg, unmittelbar oberhalb des Dorfes. Bei Trockenwetter führen beide Bäche Quellwasser. Bei Regenfall kommen grössere Mengen Oberflächenwasser dazu, das ihnen seitlich und oberhalb zufliesst.

Der Goldbergbach fliesst oberhalb des Dorfes in einer überwachsenen Geländemulde senkrecht zum Tal und betritt das Siedlungsgebiet oberhalb der Kirche bei der Einmündung des Goldbergwegs in die Alte Eschenbacherstrasse und wird in einem Einlaufbauwerk unmittelbar neben dem ehemaligen «Sprützenhüüsli» in eine Leitung («Eindolung») gebannt.

Der Kürzibach entspringt westlich vom Goldbergbach, ebenfalls unter der Bürgitalstrasse, unmittelbar am Fuss der Reben. Er weist keine naturbelassene Strecke auf und wird unmittelbar unterhalb der Häuserzeile südlich der Aubrigstrasse einem Einlauf zugeführt und wird in Leitungen der Alten Eschenbacherstrasse entlang zu Tal geführt.

Oberhalb der Kirche vereinigen sich beide eingedolten Bäche und werden unter dem Friedhof bis zur Kreuzgasse geführt. Ab da fliesst das Wasser in Falllinie bis zur Mündung im Hafenbecken, wobei es vorher noch den Bahnhofplatz unterquert.

Handlungsbedarf

Gewässerschutz
Die wasserbauliche Dimensionierungsgrösse des vereinigten Baches beträgt bei einem seltenen, alle hundert Jahre erwarteten Ereignis 2,7 m3/s. Zu dessen Ableitung bedarf es einer Leitung mit einem Durchmesser von mindestens 1'000 mm. Der Durchmesser der bestehenden Eindolung über den Friedhof zur Kreuzgasse weist mit 400 mm lediglich 16% des erforderlichen Querschnitts auf.

Diese erhebliche Unterdimensionierung bewirkt, dass im Entlastungsbauwerk, welches sich unmittelbar beim oberen Friedhofseingang befindet, jeder normale Regenfall das saubere Bachwasser als Überlauf der öffentlichen Kanalisation zuführt und sich dort mit Schmutzwasser vermischt.

Da die Aufnahmekapazität der öffentlichen Kanalisation jedoch ebenfalls eingeschränkt ist, fliesst diese direkt in den See, d.h. Schmutzwasser, welches in die ARA Obersee geleitet werden müsste, gelangt bei der Rösslihaab direkt in den See. Zwischen 50- und 100-mal jährlich wird somit Schmutzwasser in den See eingeleitet.

Hochwasserschutz
Anlässlich des Unwetters im August 2014 versperrte eine Steinplatte, die der tosende Goldbergbach im Umfeld des Baches mitgerissen hat, den Einlauf der Eindolung. In der Folge ergoss sich der Bach oberirdisch die Alte Eschenbacherstrasse und Kirchgasse hinunter und setzte zahlreiche Keller unter Wasser.

Dieser klassische Fall einer «Verklausung» verbunden mit der Unterdimensionierung der Leitung ist stetig eine latente Gefahr für den Dorfkern.

Zentrumsgestaltung
Ein weiterer Vorteil der Verlegung ergibt sich für das Projekt der Tiefgarage unter dem Dorfplatz, da aktuell die Bachleitung den Platz mittig unterquert und ohnehin weichen muss.

Inhalt des Bauprojektes

Vorgesehen ist die Erstellung eines neuen Einlaufbauwerks für den Goldbergbach am gleichen Standort. Ab da wird unter Einbindung des zufliessenden Kürzibachs, in Falllinie die Kirchgasse hinunter bis in die Rösslihaab, eine Leitung mit 1'000 mm Durchmesser erstellt.

Es stellt eine besondere Herausforderung dar, ein solches Bauwerk in dieser engen und wohl ältesten Gasse des Dorfes zu verlegen, in welcher bereits Leitungen aller anderen Werke (Wasser, Abwasser, EW und Erdgas) den Raum in Anspruch nehmen.

Gleichsam anspruchsvoll ist die Unterquerung im Betrieb sowohl der Kantonsstrasse als auch des Bahntrasses. Für den Bau des erforderlichen Unterführungsbauwerks wird seitens SBB ein Bahnersatz während eines Wochenendes erforderlich sein. Die Kirchgasse wird im Anschluss, unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Überlegungen und hindernisfreier Verkehrsräume gepflästert. Die Anordnung der Bootsplätze im privaten Hafen Rösslihaab wird geändert.

Im Projekt, welches 2020 in der Mitwirkung präsentiert wurde, war als Hochwasserschutzmassnahme erwogen worden, überlaufendes Wasser aus dem Kürzibach auf der Alten Eschenbacherstrasse oberflächlich abfliessen zu lassen und die Gebäude durch Objektschutzmassnahmen zu schützen. Hierauf wird verzichtet.

Daher ist mittelfristig auch die Eindolung des Kürzibachs von der Aubrigstrasse bis vom Zusammenfluss mit dem Goldbergbach zu sanieren.

Anlässlich der Baumassnahmen in der Kirchgasse sollen auch angrenzende Versorgungsleitungen der Wasserversorgung in der Obergasse erneuert und anschliessend die Pflästerung eingebracht werden.

Projektstand

Unwetter als Anstoss August 2014
Hochwasserschutzkonzept Juli 2016
Vorprojekt Oktober 2017
Bauprojekt Oktober 2020
Mitwirkungsverfahren November 2020
Revidiertes Auflageprojekt Mai 2023
Öffentliche Auflage 8. November – 7. Dezember 2023
Baukredit (Urnenabstimmung) 14. April 2024
Einspracheverhandlungen
Kantonale Genehmigung
Submission und Vergabe
Bis Dezember 2024
Angestrebter Baubeginn Ab März 2025
SBB-Unterquerung (Bahnersatz) 24. – 26. Oktober 2025
Erwartetes Bauende April 2025

Projektkosten und Kostentragung

Kosten
Auf der Grundlage eines Auflageprojekts wurden die nachfolgenden Kosten ermittelt.

Wichtige Anmerkung:

Im Gemeindeblatt 1/24, welche die Botschaft zur Abstimmung enthält, hat sich in der detaillierten Zusammenstellung der Kosten ein Fehler eingeschlichen. Korrekt wird der Aufwand unter 9. Diverses und Unvorhergesehenes mit CHF 419'000 und nicht wie in der Publikation publiziert CHF 19'000 veranschlagt. Die Gesamtsumme ist korrekt widergegeben.

Eindolung Goldbergbach CHF
1. Landerwerb 17’000
2. Landerwerbsnebenkosten 5’000
3. Projekt, Bauleitung, Oberbauleitung 1’074’000
4. Bauarbeiten 3’589’000
5. Baunebenarbeiten 71’000
6. Vermarkung und Vermessung 36’000
7. Perimeter
8. Geologie, geotechnische Untersuchungen 30’000
9. Diverses und Unvorhergesehenes 419’000
Zwischentotal exkl. MWSt. 5’239’000
MWSt. 8.1% 425’000
Gesamttotal +/– 10% 5’664’000
Wasserversorgung in der Obergasse CHF
Zwischentotal exkl. MWSt. 122’000
MWSt. 10’000
Gesamttotal +/– 10% 132’000

Beiträge werden von Bund, Kanton, SBB, dem Strasseninspektorat und beteiligten Werken erwartet. Verbindliche Zahlen liegen nach definitiver Projektgenehmigung durch den Kanton vor.

Verbleiben würden der Gemeinde approximativ:

  CHF
Beitrag Bund Wasserbau 986’000
Beitrag Kanton Wasserbau 235’000
Beitrag Kanton Kantonsstrasse 175’000
Beitrag SBB Unterführungsbauwerk 462’000
Beitrag Werke 1’246’000
Abwasserbeseitigung (Gde) 494’000
Wasserversorgung (Gde) 409’000
weitere Werke 343’000
Restkosten Gemeinde 2’692’000

Der Kostenvoranschlag geht somit von Gesamtkosten inkl. MWSt. von 5,8 Mio. Franken aus. Nach Abzügen von Wasserbaubeiträgen von Bund und Kanton, sowie der Kostentragung von SBB und Tiefbauamt als Werkeigentümer der Unterführungsbauwerke der Kantonsstrasse und des Bahntrasses sowie der Betreiber der erdverlegten Werke, verbleiben der Politischen Gemeinde zu Lasten des allgemeinen Haushalts rund 2,7 Mio. Franken.

Zuzüglich haben die eigenen Gemeindewerke Wasser und Abwasser zu Lasten ihrer Spezialfinanzierung noch CHF 900'000 zu tragen.

Nach Abschluss wird die Nettoinvestition als Verwaltungsvermögen aktiviert und unter Beachtung der Nutzungsdauer (Leitungen 50 Jahre; Strassen 35 Jahre) abgeschrieben. Unter Berücksichtigung eines Kapitalzinses von ca. 2% resultiert damit eine jährliche Belastung im allgemeinen Haushalt von rund CHF 85'000.

Der Kostenvoranschlag weist den doppelten Betrag des vormaligen Projekts von 2020 auf, welches der Mitwirkung unterstellt wurde. Wesentliche Gründe sind die geänderte Grösse und Statik des Einlaufbauwerks, die durchgehende Leitung mit Durchmesser 1'000 mm anstelle 800 mm, das aufwendigere Unterführungsbauwerk der Bahnlinie inkl. Forderungen für Leistungen der SBB, die Umgestaltung des Hafens, die Pflästerung der Kirchgasse und die Teuerung.

Nach sorgfältiger Abwägung und Beizug einer Schätzungskommission hat der Gemeinderat beschlossen, auf einen Beitragsplan zu verzichten. Die Gemeinde könnte rund CHF 600'000 an die «Betroffenen», d.h. an diejenigen verrechnen, die einen Nutzen aus der Massnahme haben. Alleine 51% der betroffenen Flächen wären gemeindeeigene Flächen. Im Weiteren wären die SBB und das Strasseninspektorat, beide bereits als Beitragszahlende berücksichtigt, prominent betroffen.

Bezug zu weiteren Planungen

Die Baumassnahme dient primär dem Hochwasserschutz und dem Gewässerschutz. Durch Veränderung des Verlaufs wird zudem die Bachquerung des Bahnhofsplatzes aufgehoben. Dies ist eine Voraussetzung für die Erstellung der Tiefgarage im Zusammenhang mit der Zentrumsgestaltung.

Im Nachgang zur Erstellung der Eindolung ist vorgesehen, den gesamten Strassenraum im Umfeld der Schulen und der Kirche, umfassend Abschnitte der Alten Eschenbacherstrasse, des Goldbergwegs, der Kirchgasse, der Schulhausstrasse, der Oberseestrasse und der Obergasse neu zu gestalten und verkehrslenkende Massnahmen umzusetzen. In Planung ist eine Begegnungszone, die in Kürze der Mitwirkung unterstellt wird.

Konsequenzen einer Ablehnung

Aufgrund der latenten Hochwassergefahr und der Gewässerverschmutzung infolge unterdimensionierter Leitung ist die Eindolung alternativlos.

Eine ausreichend dimensionierte Leitung in bestehender Lage über den Friedhof und durch die Kreuzgasse würde höhere Kosten verursachen.

Eine offene Bachführung durch das Dorf bzw. die Gassen ist undenkbar. Der Gemeinderat müsste in Kürze ein neues Projekt mit vergleichbaren Kosten vorlegen.

Empfehlung des Gemeinderates

Der Gemeinderat empfiehlt Ihnen, dem Kredit zuzustimmen. Das Projekt dient dem Schutz von Menschen, Sachwerten und Infrastrukturen und verhindert Gewässerverschmutzungen.

Im Nachgang zur Erstellung der Eindolung ist vorgesehen, den gesamten Strassenraum im Umfeld der Schulen und der Kirche neu zu gestalten und verkehrslenkende Massnahmen umzusetzen. Bild: Gemeindeblatt Schmerikon, Ausgabe 1/Februar 2024

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie dem Baukredit über die Eindolung des Goldbergbachs und der Erneuerung der Wasserversorgung in der Obergasse über insgesamt 5,8 Mio. Franken inkl. MWSt. zustimmen?

Der Gemeinderat empfiehlt, dem Kredit zuzustimmen.

Hinweis:
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Zustellung der Abstimmungsunterlagen mindestens 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag.

Die bereits angesetzte Frist für den 2. Wahlgang der Regierungsratswahlen geht der Bestimmung aber vor, da alle Unterlagen gemeinsam verschickt werden müssen

Das ist der Grund, weshalb diese drei Wochen nicht eingehalten werden können bzw. müssen.

Das aktuelle Bauprojekt steht auf der Plattform www.mitwirkung-schmerikon.ch in seiner Gesamtheit zur Einsicht zur Verfügung

Gemeindeblatt Schmerikon, Ausgabe 1/Februar 2024/Linth24