Hintergrund ist die Zuständigkeit in erster Linie von Kanton und Gemeinden für die Alterspolitik. Neben den staatlichen Akteurinnen und Akteuren gestalten auch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (z.B. Pro Senectute, Alzheimer St.Gallen und beider Appenzell, CURAVIVA St.Gallen usw.) die Alterspolitik massgeblich.
Der Bund kürzt die Subventionsgelder für diese Organisationen ab dem Jahr 2024 und nimmt damit die Kantone und Gemeinden mehr in die Pflicht. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat 2022 einen Bericht verfasst über die Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik, die die pro Senectute St.Gallen in einer neuen Leistungsvereinbarung darstellt. Die zehn Gemeinden der Region Zürichsee-Linth haben mit der Pro Senectute Zürichsee-Linth schon seit vielen Jahren Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die entsprechend angepasst werden müssen. Diese umfasst folgende Dienstleistung:
Soziales und gesellschaftliches Miteinander (Modul A)
Die Kosten für Kurse und Veranstaltungen werden primär durch die Teilnehmenden, einem kleineren Teil aus Beiträgen des Bundes und durch Spenden gedeckt. Die Spendengelder sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen.
Die Vereinbarung sieht einen Solidaritätsbeitrag von CHF 1.00 pro Einwohnerin und Einwohner je Jahr vor, damit die Teilnahme auch für Personen mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglich ist.
Information und Sozialberatung (Modul B)
Seit den ersten Abschlüssen von Dienstleistungsverträgen ab 1994 mit den Gemeinden wurden bis ins Jahr 2023 keine Beitragserhöhungen gemacht. Zudem werden ab 2024 keine Bundesbeiträge für die Fallpauschale mehr ausgerichtet.
Die Preise von bisher CHF 0.50 pro Einwohnerin und Einwohner je Jahr sowie CHF 60.00 pro Stunde sind auf CHF 1.50 resp. CHF 70.00 anzupassen.
Hilfe und Betreuung zu Hause (Modul C)
Auch in diesem Modul wurden die Preise für Klientinnen bzw. Klienten und Gemeinden seit 2017 nicht mehr angepasst. Das Defizit 2022 betrug CHF 139'000.
Die Preise je Stunde von CHF 30.00 für die Klientin, bzw. den Klienten und CHF 17.00 für die Gemeinden müssen erhöht werden auf CHF 32.00 resp. CHF 21.00
Administrative Hilfe (Modul D)
Der Bund übernahm bis 2022 für Personen, die nicht in einem Heim leben, pro Mandat und Jahr CHF 635.00. Dieser Beitrag entfällt.
Neu sollen die Kosten für die Klientinnen und Klienten CHF 40.00 und für die Gemeinden CHF 80.00 betragen. Die Dienstleistung richtet sich ausschliesslich an Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre administrativen Geschäfte selbstständig zu erledigen und die in finanziell sehr bescheidenen Verhältnissen leben (in der Regel EL-Beziehende).