Arbeit muss sich lohnen – das ist keine Selbstverständlichkeit! Wenn es um die Frage geht, in welchem Pensum einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, bestehen deutliche Fehlanreize. Eine zusätzliche Stunde Arbeit wird mit überproportional höheren Steuern und Kinderbetreuungskosten, tieferen Prämienverbilligungen, dem Verlust von Stipendienansprüchen und weiteren staatlichen Transferleistungen abgestraft. Eine Erhöhung des Arbeitspensums erscheint vor diesem Hintergrund unattraktiv. Die FDP-Fraktion wehrt sich gegen diese Fehlanreize im Steuer- und Transfersystem und fordert mittels Postulat Gegenmassnahmen.
Postulat eingereicht
Die FDP-Kantonsratsfraktion reichte im Rahmen der Frühjahrssession 2024 das Postulat 43.24.02 «Arbeit muss sich lohnen – Fehlanreize jetzt korrigieren!» ein. Dieses fordert eine umfassende Analyse des Steuer- und Transfersystems mit besonderem Augenmerk auf freiwilligen Erwerbsverzicht und leistungsfeindliche Fehlanreize. Die folgenden Rechenbeispiele* verdeutlichen die Relevanz dieses Anliegens und zeigen, dass sich eine zusätzliche Stunde Arbeit oder ein erhöhtes Arbeitspensum nur noch bedingt lohnen:
Beispiel 1: Familie mit drei Kindern im Vorschulalter
Ein Ehepaar mit drei Kindern im Vorschulalter bespricht, wie es inskünftig Familienarbeit und Erwerbstätigkeit vereinbaren soll. Beide verdienen bei einem Vollzeitpensum 7'000 Franken pro Monat und haben Anspruch auf 13 Monatslöhne pro Jahr. Wenn nicht jemand von ihnen zuhause ist, muss die Kinderbetreuung durch die lokale KITA gewährleistet werden – die Grosseltern wohnen zu weit weg. Das Ehepaar rechnet alles durch, bevor es sich für die Festlegung eines gemeinsamen Arbeitspensums entscheidet. Und stellt verwundert fest: Mehr zu arbeiten lohnt sich kaum! Mit zunehmendem Pensum steigt wohl das Bruttogehalt schrittweise von 91'000 (100%) auf 182'000 (200%). Das Familieneinkommen steigt jedoch nur leicht an. Die Kita-Kosten steigen überproportional an, die Steuern ebenfalls, die Prämienverbilligungen fallen weg und die Sozialversicherungsbeiträge runden die «Arbeitsstrafe» auch noch ab.