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16.02.2024

Bestraft wegen «Aufhocken»

Die Polizei konnte die Aktion des Mannes live mitverfolgen.
Die Polizei konnte die Aktion des Mannes live mitverfolgen. Bild: zvg
Der Einzelrichter des Bezirksgerichts March spricht einen jungen Autolenker schuldig, der im Altendörfler Tunnel zu nah aufgefahren ist.

An einem späten Septemberabend im Jahr 2022 fuhr der damals 28-jährige Mann mit nordmazedonischer Staatsbürgerschaft auf der Autobahn A3 in Richtung Pfäffikon in den Altendörfler Tunnel.

Der Beschuldigte überholte vor dem Tunnel ein Patrouillenfahrzeug der Kantonspolizei Schwyz und drei weitere Autos, bevor er auf einen Personenwagen stiess, der vor ihm auf der linken Fahrspur mit korrekter Geschwindigkeit unterwegs war und ihm die schnelle Weiterfahrt versperrte.

Der Beschuldigte fuhr dann im Tunnel bis auf eineinhalb Wagenlängen auf das vorausfahrende Fahrzeug auf und folgte diesem dicht. Die beiden Polizisten konnten die Szene live verfolgen und den Beschuldigten bei der Ausfahrt Schindellegi aus dem Verkehr ziehen.

Zweifel an den Aussagen der Polizisten

Der Angeklagte erschien ohne Verteidigung zur Verhandlung und zog die Zeugenaussagen der beiden Polizisten in Zweifel, ohne eigene Beweise zu seiner Entlastung zu präsentieren. Der junge Mann erzählte eine ganz andere Story als die Ordnungshüter. 

Er ist der Ansicht, dass die Polizisten ihn nur wegen seinem auffälligen und lauten Leasingwagen angehalten hätten, obwohl dieser hierzulande zugelassen sei. 

Der Richter sprach den Mann allerdings schuldig und erlegte ihm eine Busse im Umfang von 1'000 Franken auf. Auch 2'448 Franken Verfahrenskosten muss er berappen. Der junge Mann hat bereits verlauten lassen, das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen zu wollen.

Fabrizio Zavatta, March24