«Seit ein paar Jahren ist das Thema der gestiegenen Gesundheitskosten und daraus folgend der Krankenkassenprämien in aller Munde. Die Bevölkerung hat von Jahr zu Jahr höhere Ausgaben und viele Haushaltsbudgets sind am Anschlag.
Trotzdem müssen wir für den Steuerabzug der entsprechenden Kosten, die Medikamente weiterhin über den Arzt oder das Spital beziehen, dessen Kosten der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Der nichtversicherte Anteil kann dann in der Steuererklärung mittels Leistungsaufstellung des Versicherers in Abzug gebracht werden.
«Erzwungene» Arztbesuche
Ein direkter Bezug von Medikamenten in einer Apotheke oder Drogerie kann demgegenüber nicht steuerlich in Abzug gebracht werden und ist auch von der Krankenkasse ohne Rezept nicht versichert. Dies obwohl auch in einer Apotheke eine medizinische Beratung erfolgt und die Medikamente entsprechend verkauft werden.
Es ist also aktuell so, dass die Vorgaben im Steuergesetz die Kranken ‹zwingen›, sich zuerst in Konsultation zum Arzt zu begeben, um daraus verordnete Medikamente über die Krankenkasse abrechnen zu können, um steuertechnisch anerkannt zu werden. Diese teilweise unnötigen Konsultationskosten (immer sofort zum Arzt zu springen) belasten das Gesundheitssystem weitaus mehr.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Sieht die Regierung ebenfalls eine falsche Entwicklung in diesem steuerlichen Anreiz, die Medikamente über den Arzt oder das Spital zu beziehen?
- Könnte diesem Missstand nicht mit einer Gesundheitspauschale in zu bestimmender Höhe Rechnung getragen werden?
- Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass dieAnpassung der steuerlichen Möglich-keiten möglicherweise eine Senkung der Gesundheitskosten bewirkt werden kann?
- Sieht die Regierung eine Änderung vom Steuergesetz vor, um diesem Missstand ent-gegenzuwirken?»