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28.01.2024
28.01.2024 07:54 Uhr

Verurteilter darf bleiben

Bild: shutterstock.com
Ein 26-jähriger Afghane stand vergangene Woche wegen Pornografie vor Bezirksgericht March-Höfe. Sein Verteidiger setzte sich gegen einen Landesverweis und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Kindern ein.

Der junge Mann kam 2015 aus Afghanistan in die Schweiz und lebt seither in Ausserschwyz. Selbst die Staatsanwältin lobte seine Deutsch-Kenntnisse und bemerkte, dass der 26-Jährige «gut integriert» sei. So hat der junge Mann bereits erfolgreich eine Handwerkerlehre abgeschlossen und ist Mitglied in einem regionalen Fussballverein. Davor habe er ein Integrationsbrückenangebot und Deutschkurse besucht. «Der junge Afghane habe sich nie etwas zu Schulden kommen lassen – bis auf diesen Fall.

Der «Fall» ist nicht ohne. In den Jahren 2017 und 2018 soll der junge Mann mehrfach verbotene pornografische Dateien verschickt und konsumiert respektive auf Geräten abgespeichert ha-ben. Die Bilder und Videos zeigen sexuelle Handlungen mit Babys, Kindern und Tieren. Verschickt und erhalten hat er die Dateien hauptsächlich in Whatsapp- Gruppenchats.

«Wusste nicht um Verbot»

Der Grund, weshalb die Polizei überhaupt seine Telefone und seinen Laptop untersuchte, war ein Vorfall auf Facebook. Bereits damals bei der Einvernahme und auch vergangene Woche vor Gericht beteuerte der junge Mann, dass er nicht gewusst habe, dass dies in der Schweiz verboten sei. In Afghanistan sei das anders. Heute wisse er, dass es «schlimm ist». Die Staatsanwältin liess dies vor Gericht nicht gelten und zitierte aus einem Unicef-Bericht, um aufzuzeigen, dass auch in Afghanistan das Verbreiten und Besitzen solcher «äusserst erniedrigenden Darstellungen» strafrechtlich verfolgt werden. «Er hätte es wissen können und wissen müssen.» Als der Richter wissen will, ob er sich von Kindern angezogen fühlt, verneint der Handwerker dies.

Landesverweis gar nicht möglich

Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher Pornografie neben einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 90 Franken und einer Busse von 900 Franken, die er sofort zu bezahlen hat, zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot mit Kindern. Die Verfahrenskosten von rund 11 800 Franken werden dem 26-Jährigen auferlegt. Die Untersuchungskosten von 3311 Franken sowie die Kosten für die Verteidigung gehen (vorerst) auf die Staatskasse. Auf einen Landesverweis wird verzichtet, da es sich bei ihm einen sogenannten «Härtefall» handelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anouk Arbenz, Redaktion March24 & Höfe24