Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Kanton
16.01.2024

Schritte zum digitalen Grundbuch

Die St.Galler Regierung will unter anderem die Daten zu Grundstücksnummer und -grösse flächendeckend im Geoportal verfügbar machen. (Themenbild)
Die St.Galler Regierung will unter anderem die Daten zu Grundstücksnummer und -grösse flächendeckend im Geoportal verfügbar machen. (Themenbild) Bild: cadastre.ch (Screenshot)
Seit Sommer 2020 sind auf Bundesebene diverse Bestimmungen zum elektronischen Grundbuchdaten-Zugang in Kraft. Die St.Galler Regierung gibt die Anpassungen in die Vernehmlassung.

Schon heute können im Kanton St.Gallen Interessierte bestimmte Daten des Grundbuchs öffentlich einsehen. Einige Gemeinden haben beispielsweise die Grundstücknummer und -grösse im Internet zugänglich gemacht. Die Regierung will diese Daten nun flächendeckend im Geoportal zugänglich machen. Die Abfrage wird dabei nur grundstücksbezogen möglich sein und das Auskunftssystem wird vor Serienabfragen geschützt.

Erweiterter elektronischer Zugang

Neben den öffentlich zugänglichen Daten kann auch ein erweiterter elektronischer Zugang zu den Grundbuchdaten gewährt werden. Zudem ist ein Zugriff auf die Grundbuchbelege, beispielsweise auf Kauf- und Dienstbarkeitsverträge möglich.

Im Kanton St.Gallen sind die politischen Gemeinden für die Grundbuchführung und damit auch für die Erteilung der Zugriffsrechte zuständig. Für den erweiterten Zugang schliessen die Gemeinden mit zugriffsberechtigten Behörden und Privaten Vereinbarungen ab. Darin werden die Zugriffsrechte detailliert geregelt, um die Gefahr von unberechtigten Zugriffen, insbesondere auch auf höchstpersönliche Daten in den elektronisch eingegangenen Belegen, zu reduzieren.

Vernehmlassung bis 29. Februar 2024

Mit dem II. Nachtrag zur Verordnung über das Grundbuch und dem Nachtrag zur Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter und für die Durchführung von Grundstückschätzungen ändert die Regierung neben den oben erwähnten noch weitere Bestimmungen, die ebenfalls mit der Digitalisierung des Grundbuchs im Zusammenhang stehen. Von den Änderungen betroffen sind zum Beispiel die Frist für die Eintragung von Handänderungen oder Gebühren für Abfragen im Grundbuch.

Die Regierung hat die Verordnungsnachträge in die Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 29. Februar 2024. Die Unterlagen sind online einsehbar.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24