Am Freitag veröffentlichte der Glarner Krisenstab die Massnahmen, welche nach den grossen Erdrutschen im Gebiet Wagenrunse notwendig sind:
Der Kanton Glarus hat am 1. Dezember 2023 die Gefahrenkarte verabschiedet. An einer ausserordentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2023 hat der Gemeinderat Glarus Süd die daraus abzuleitenden Konsequenzen diskutiert und Grundsatzentscheide gefällt.
Gefahrengebiet Rot
Das Gefahrengebiet Rot weist aufgrund der ereignisbezogenen Gefahrenkarte und des darauf fussenden Risikoberichtes eine sehr hohe Gefährdung aus. In diesem Gebiet herrscht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben.
Juristisch ausgedrückt, übersteigt das individuelle Todesfallrisiko in diesem Gebiet den gesellschaftlich akzeptierten Grenzwert zum Teil massiv. Der Gemeinderat ist deshalb zur Handlung verpflichtet.
In einem Grundsatzentscheid hat der Gemeinderat festgelegt, für das Gefahrengebiet Rot dauerhafte Nutzungs- und Betretungsverbote mit Abbruchverfügungen zu erlassen. Das heisst, dass Gebäude in diesem Gebiet – Stand heute - abgebrochen werden müssen. Selbstverständlich ist die Umsetzung dieses Entscheides an rechtliche Vorgaben gebunden. Dazu gehört insbesondere, dass die betroffenen Grundeigentümer vor dem Erlass der entsprechenden Verfügungen von einer Delegation des Gemeinderats angehört werden. Die betroffenen Personen werden noch im Dezember telefonisch informiert und zu Gesprächen eingeladen. Diese Gespräche sind für Mitte Januar 2024 geplant. Im Anschluss daran wird der Gemeinderat über die definitiven Verfügungen in Sachen Nutzungs- und Betretungsverbote mit Abbruchverfügungen entscheiden. Der Versand der Verfügungen wird Ende Januar erfolgen.
Anschliessend beginnt die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen zu laufen.