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09.12.2023
09.12.2023 07:17 Uhr

Beschwerden gegen Seedamm-Center gutgeheissen

Bleibt vorderhand so, wie es ist: das Seedamm Center in Pfäffikon.
Bleibt vorderhand so, wie es ist: das Seedamm Center in Pfäffikon. Bild: claudio pfister
Die Genossenschaft Migros Zürich hatte 2012 ein Gesuch um Änderung und Erweiterung des bestehenden Gestaltungsplanes eingereicht. Nun hat das Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Vorhaben gutgeheissen.

Ziel war es, die Verkaufsflächen und die Zahl der Parkplätze zu erhöhen.

Um das vergrösserte Einkaufszentrum besser zu erschliessen, wurde gleichzeitig die Planung einer direkten Zufahrt von der Autobahn gestartet.

Nationalstrasse tangiert

Dieses ohne das Bundesamt für Strassen Astra geführte kantonale Verfahren wurde im April 2023 vom Bundesgericht gestoppt, weil es eine Nationalstrasse tangiere und dafür der Bund zuständig sei.

Juristischer Kampf gegen Gestaltungsplan

Juristisch bekämpft wurde auch die Erweiterung des Gestaltungsplans. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass es keinen Sinn mache, den Gestaltungsplan festzusetzen, wenn die für die Erweiterung notwendige neue Zufahrt rechtlich nicht gesichert sei.

Auch das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Erweiterung des Seedamm-Center von Anfang an von einer neuen Erschliessung abhängig gemacht worden sei. Ohne den Bund könne die neue Strasse aber nicht realisiert werden. Ein entsprechendes Projekt des Bundes gebe es aber nicht. Die nötige materielle Koordination der Projekte sei so nicht möglich.

Zurück an die Gemeinde

Das Bundesgericht hiess die Beschwerden deswegen gut. Es wies die Sache an die Gemeinde zurück. Diese müsse nun mit dem Seedamm-Center und der Migros entscheiden, ob das Gesuch um eine Erweiterung des Gestaltungsplans zurückgezogen, geändert oder sistiert werden solle.

Thomas Renggli