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Kanton
28.11.2023
28.11.2023 15:16 Uhr

Bund billigt Wolfsrudel-Abschuss

Der Bund gibt dem Kanton St.Gallen grünes Licht für die Eliminierung des ganzen Calfeisental-Wolfsrudels. Die Frist läuft ab 1. Dezember 2023. (Themenbild)
Der Bund gibt dem Kanton St.Gallen grünes Licht für die Eliminierung des ganzen Calfeisental-Wolfsrudels. Die Frist läuft ab 1. Dezember 2023. (Themenbild) Bild: Pixabay: 5500589
Der Bund heisst das Gesuch des St.Galler Amtes für Natur, Jagd und Fischerei zur Ausrottung des Calfeisental-Wolfsrudels gut, da dieses viele Nutztiere in geschützten Herden riss.

Um die weitere rasche Verbreitung des Wolfes zu bremsen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu verbessern, beabsichtigt der Kanton, am 1. Dezember 2023 die Entfernung des gesamten Calfeisental-Rudels zu verfügen. Nebst der Wildhut werden auch ausgebildete Jagdpächterinnen und Jagdpächter der lokalen Jagdgesellschaften für diese Regulationsabschüsse miteinbezogen werden.

Die Abschussbewilligung wird vom 1. Dezember 2023 bis am 31. Januar 2024 gelten. Gleichzeitig wird die Verfügung vom 22. August 2023 für den Abschuss von drei der sechs Welpen aufgehoben.

Problematische und unauffällige Wolfsrudel

Das Calfeisental-Rudel ist eines von sechs Rudeln, die in Absprache mit den Kantonen Graubünden und Tessin im Grossraubtierkompartiment V (Südostschweiz) eliminiert werden sollen.

Im Kompartiment gibt es insgesamt 16 Wolfsrudel mit Reproduktion. Die am 1. Dezember 2023 in Kraft tretende eidgenössische Jagdverordnung definiert für dieses Kompartiment ein Minimum von nur drei Rudeln. Die Kantone nutzen diesen Spielraum nicht aus. Im Kompartiment kommen auch unauffällige Rudel vor, die zu keinen Problemen führen.

Verletzter Wolf im Taminatal wurde gewildert

Am 9. Juli 2023 musste in Valens ein schwer verletzter Wolf durch die Wildhut erlöst werden. Ermittlungen haben nun gezeigt, dass der Wolf zuvor durch einen Schuss schwer verletzt und deshalb erlöst werden musste.

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat Anzeige erstattet. Die Täterschaft konnte bis jetzt noch nicht eruiert werden.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24