Unvereinbar mit Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)
Entsprechend kann sich der Gemeinderat in seiner erneuten Eingabe darauf beschränken, die Unvereinbarkeit des Richtplaneintrages mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) hervorzustreichen.
Wie aus dem Baudepartement bekannten Schreiben der Alpinen Segelflugschule Schänis AG an den Gemeinderat vom 29. März 2023 klar und unmissverständlich hervorgeht, verletzt der Standort die im Sachplan eingetragenen Volten auf dem Flugplatz Schänis. Die Betreiberin des Flugplatzes wird sich dazu gegenüber dem Baudepartement separat äussern. Es besteht ein unlösbarer Konflikt zwischen dem Flugplatz Schänis bzw. den Festsetzungen im SIL und Windkraftanlagen. Solche Anlagen würden somit im Ergebnis das «Aus» für den Flugplatz Schänis bedeuten. Das wäre aus den bereits in der früheren Eingabe genannten Gründen inakzeptabel.
Verfassungsmässige Kompetenzordnung beachten
Im Rahmen der verfassungsmässigen Kompetenzordnung haben die Kantone bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten die Anordnungen der Konzepte und Sachpläne des Bundes zu berücksichtigen. Die in einem Sachplan mit Bezug auf die Realisierung konkreter Vorhaben getroffenen Anordnungen sind nämlich für den Kanton so weit verbindlich, als der Bund im betreffenden Bereich von Verfassung und Gesetzes wegen über entsprechende Kompetenzen verfügt (Art. 23 Abs. 1 der eidg. Raumplanungsverordnung RPV). Das ist vorliegend der Fall.
Die Gebiete mit Lärmbelastung bzw. mit Hindernisbegrenzung sind im SIL festgesetzt. Eine (Sonder-)Nutzungsplanung für Windkraftanlagen muss diese Gebiete berücksichtigen. Das ist hinsichtlich des Gebietes Witöfeli/Steinerriet nicht so, womit der Richtplaneintrag gegen den SIL verstösst. Gegen eine allfällige Anpassung des SIL würde sich der Gemeinderat Schänis mit aller Kraft zur Wehr setzen. Denn es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Weiterbestand des Flugplatzes Schänis.
Zusammenfassend beantragt der Gemeinderat die vollständige Streichung des Eignungsgebietes Witöfeli/Steinerriet (Gebiet Nr. 17) aus der Richtplan-Anpassung 2023, Koordinationsblatt VE13.