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Kanton
08.11.2023

Pädophile härter angefasst

Bild: pxhere.com
Im Kanton St.Gallen gab es letztes Jahr 34 lebenslange Tätigkeitsverbote für verurteilte Pädophile, also für Menschen mit kriminellen Sexualhandlungen gegen Jugendliche.

Kantonsrat Sascha Schmidt aus Buchs wollte wissen, wie in St.Gallen die angenommene Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen», umgesetzt wird und die Regierung liefert nun aktuelle Zahlen.

Eine Umfrage bei den Kreisgerichten ergab, dass im Jahr 2019 in einem Fall ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot verhängt wurde, im Jahr 2020 in 14 Fällen, im Jahr 2021 in 16 Fällen und im Jahr 2022 in 34 Fällen.

Ausserdem hat das Kantonsgericht im letzten Jahr in vier Fällen beurteilt, ob die von Kreisgerichten verhängten lebenslangen Tätigkeitsverbote rechtlich korrekt waren. In allen vier Fällen bestätigte das Kantonsgericht die Urteile der unteren Instanzen.

Nur Fälle seit dem 1.Januar 2019 berücksichtigt

Dass die Zunahme an lebenslangen Tätigkeitsverboten so gross war, hat auch einen rechtlichen Grund. Der entsprechende Artikel im Strafgesetzbuch ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Aus diesem Grund wurden nur Taten beurteilt, die nach dem 1. Januar 2019 begangen wurden. Eine Bestrafung von Taten vor dem Jahr 2019 sind rechtlich nicht haltbar, weil sie dem Rechtsverständnis in einer Demokratie widersprechen.

Im Strafregister vermerkt

Wenn ein Lehrer, Trainer eines Sportclubs oder eine andere verurteilte Person ein lebenslanges Verbot für den direkten Umgang mit Jugendlichen oder anderen schutzbedürftigen Personen erhält, wird das im Strafregister und damit auch im Auszug des Strafregisters vermerkt.

Gemeinden sind verpflichtet, für Lehrpersonen den Strafregisterauszug zu verlangen. Für Sportvereine gibt es eine solche Verpflichtung nicht.

Originaldokumente

Mario Aldrovandi, Linth24