Auf der Webseite www.benken.ch macht der Gemeinderat die Erhöhungen mit diesem Text bekannt:
«Wie jedes Jahr werden per Ende August die neuen Stromtarife berechnet und für das kommende Jahr publiziert. Wie bereits letztes Jahr, müssen leider auch im Jahr 2024 die Preise erhöht werden.
Die Elektrizitätsversorgung Benken setzt weiterhin auf eine strukturierte Beschaffung über drei Jahre und hat bereits frühzeitig langfristige Verträge abgeschlossen. Dadurch werden die aktuellen Preisausschläge am Energiemarkt für die Benkner Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung abgefedert. Entsprechend wurde der Strom für 2024 bereits in den Jahren 2021 / 2022 / 2023 eingekauft.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Preis für die Netznutzung, den Zuschlägen für die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL), dem Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG und der Abgabe für die Gemeinde. In Zusammenhang mit einer möglichen Strommangellage hat der Bund verschiedene Massnahmen beschlossen. Mit der im Jahr 2024 neu anfallenden Abgabe für die Winterstromreserve werden diese Massnahmen finanziert.
Energiepreise
Die Elektrizitätsversorgung Benken bietet ihren Kundinnen und Kunden (Bezug bis 50'000 kWh) verschiedene Energieprodukte an. Das Standardprodukt «Premium», aus 100 Prozent erneuerbaren Energien aus der Schweiz, wird ab 2024 aufgrund weiterhin hoher Beschaffungspreise um rund 21 % teurer.
Zusätzlich zum Standardprodukt können Kundinnen und Kunden, welche eine Elektro – oder Wärmepumpenheizung mit Spitzensperrung im Einsatz haben, das Produkt «Wärme» wählen. Der Tarif für dieses Produkt steigt ebenfalls um rund 21 %.
Netznutzung, SDL und Abgaben:
Höhere Preise der Vorlieferanten führen dazu, dass die Preise für die Netznutzung ebenfalls erhöht werden müssen. Die Systemdienstleistungen (SDL) werden 2024 von der Swissgrid von 0,46 auf 0,75 Rp./kWh erhöht. (Kommentar Linth24: Das entspricht einer Erhöhung um 63%).
Swissgrid ist die nationale Netzgesellschaft und verantwortet den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer Höchstspannungsnetzes. Wie oben erwähnt, erhebt der Bund ab 2024 für eine Winterstromreserve zusätzlich 1.20 Rp /kWh.
Die Abgaben Netzzuschlag gem. Art. 35 EnG und die Abgaben an die Gemeinde bleiben unverändert.
Tarif Rücklieferung
Die Tarife für die Rücklieferungen von Energieerzeugungsanlagen bis 100 kWp sind an die Beschaffungskosten gekoppelt. Deshalb erhöhen sich diese im nächsten Jahr bei Normaltarif T1 auf 15.0 Rp./kWh und bei Niedertarif T2 auf 15.0 Rp./kWh.