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Kaltbrunn
01.09.2023

Reglement Sportanlagen-Fonds

Der Fonds soll die Realisierung von Sportstätten in Kaltbrunn fördern. (Themenbild)
Der Fonds soll die Realisierung von Sportstätten in Kaltbrunn fördern. (Themenbild) Bild: zvg
Weil laut Gemeinderat Kaltbrunn kein Referendum ergriffen wurde, ist die Teilrevision des Reglements über den Fonds für Sportanlagen nun seit dem 1. Juli 2023 rechtskräftig.

Am 29. März 2023 hat der Gemeinderat die Teilrevision zum Reglement für den Fonds für Sportanlagen vom 26. Februar 2015 erlassen. Der Erlass wurde vom 22. Mai bis 30. Juni 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Infolge des nicht ergriffenen fakultativen Referendums erlangte das teilrevidierte Reglement für den Fonds für Sportanlagen am 1. Juli 2023 Rechtskraft. Somit unterstehen neu auch Ausstattungen für Sportanlagen dem Fondszweck.

Gemeinderat Kaltbrunn/LinthSicht / Linth24