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Kaltbrunn
27.06.2023
27.06.2023 09:28 Uhr

Dauerparkieren auf öffentlichem Grund: Das müssen Sie wissen

Aufgepasst: Dauerparkieren auf öffentlichen Strassen bedarf einer Bewilligung und ist gebührenpflichtig (Symbolbild).
Aufgepasst: Dauerparkieren auf öffentlichen Strassen bedarf einer Bewilligung und ist gebührenpflichtig (Symbolbild). Bild: Adobe Stock
Mit steigenden Bevölkerungszahlen und einer dichteren Bebauung steigen auch die Ansprüche an die Verkehrsinfrastruktur. Es ist darum wichtig, dass diese nicht zweckentfremdet wird.

Nutzungsrecht

Die im Gemeindestrassenplan aufgeführten Strassen und Wege sowie die Liegenschaften der Politischen Gemeinde sind dem Gemeingebrauch gewidmet und müssen durch die Allgemeinheit ungehindert genutzt werden können. Eine Übersicht über die öffentlichen Strassen und Wege bietet das Geoportal (geoportal.ch / Kartenauswahl «Verkehr, Strassen und Wege Gde SG, Strassenklassierung Gde»). Das Nutzungsrecht für die Öffentlichkeit gilt auch dann, wenn sich eine Liegenschaft in Privatbesitz befindet.

Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Auf den öffentlichen Strassen bedarf das dauernde Abstellen von Motorfahrzeugen und Anhängern (tags oder nachts) einer Bewilligung und ist gebührenpflichtig.

Als dauernd gilt:

  • das einmalige Abstellen während mehr als drei Tagen;
  • das regelmässige Abstellen während mehr als zwei Tagen pro Woche.

Baustelleninstallationen und Baumulden

Das Errichten von Baustelleninstallationen und das Platzieren von Baumulden auf öffentlichem Grund unterliegt ebenfalls der Bewilligungspflicht. Die Installationsfläche ist mit Absperrlatten klar von der Fahrbahn abzugrenzen. Die Verkehrssicherheit darf durch die Baustelleninstallation nicht gefährdet werden. Gesuche sind bei der Abteilung Liegenschaften / Tiefbau einzureichen.

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