Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone und Gemeinden, den Gewässerraum entlang von Gewässern (Bächen, Flüssen und Seen) festzulegen und somit den Raum für die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherzustellen.
In einem ersten Schritt wird der Gewässerraum nun beim Sigenbach (Abschnitt Tobelstrasse bis Einmündung in den Fallenbach) – mittels eines Sondernutzungsplans – festgelegt. Anlässlich des Mitwirkungsverfahrens im letzten Jahr sind keine Eingaben zum vorgesehenen Gewässerraum eingegangen. Im Weiteren konnte das Vorprüfungsverfahren bei den involvierten kantonalen Amtsstellen erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat hat den «Sondernutzungsplan Gewässerraum Sigenbach (Abschnitt Tobelstrasse bis Einmündung in den Fallenbach)» nun erlassen. Der Sondernutzungsplan liegt vom 5. Juni bis am 4. Juli 2023 öffentlich auf.