Mit der Abstimmung vom 19. Mai 2019 hat der Kanton St.Gallen die zweite Pilotphase mit E-Voting abgeschlossen. Die Pilotversuche sind aus Sicht der Staatskanzlei positiv verlaufen. Sie will deshalb die schrittweise Ausbreitung von E-Voting ab Mai 2020 über eine dritte Pilotphase weiterführen. In dieser soll E-Voting den Stimmberechtigten über ein Anmeldeverfahren und ohne Beschränkung auf einzelne Gemeinden angeboten werden. Bei den nationalen und kantonalen Erneuerungswahlen im Herbst 2019 und im Frühjahr 2020 verzichtet die Staatskanzlei hingegen auf den Einsatz von E-Voting.
Der Kanton St.Gallen verfolgt seit dem Jahr 2009 die Strategie einer schrittweisen Einführung von E-Voting. In der ersten Pilotphase bis 2015 stand E-Voting ausschliesslich den im Kanton St.Gallen gemeldeten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zur Verfügung. In der zweiten Pilotphase haben nun auch die Stimmberechtigten der fünf Pilotgemeinden Vilters-Wangs, Rapperswil-Jona, Goldach, Widnau, und Kirchberg den elektronischen Stimmkanal nutzen können. Der Kanton St.Gallen hat mit der Abstimmung vom 19. Mai 2019 die zweite Pilotphase abgeschlossen.
Zwei Positive Pilotversuche
Die im Kanton St.Gallen durchgeführten Pilotversuche mit E-Voting sind aus Sicht der Staatskanzlei positiv verlaufen. Gestützt auf die aktuellen Nutzerzahlen von E-Voting ist das Bedürfnis für die Etablierung eines elektronischen Stimmkanals vorhanden. Rund 25 Prozent der Stimmenden in den Pilotgemeinden und rund 60 Prozent der stimmenden Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben den elektronischen Stimmkanal durchschnittlich genutzt. Zudem hat die Zusammenarbeit mit den Pilotgemeinden sehr gut funktioniert. Die Staatskanzlei konnte wesentliche Erkenntnisse in Bezug auf die relevanten Prozessabläufe und Verfahren gewinnen.
Wo die Möglichkeit bestand, stimmten 25% eleketronisch
Der Kanton St.Gallen hat am 19. Mai 2019 letztmals das E-Voting-System des Kantons Genf eingesetzt. Dieses wird in Zukunft nicht mehr weiterentwickelt, weshalb der Kanton St.Gallen auf das System der Post wechselt. Dieses wird derzeit von der Bundeskanzlei geprüft. Voraussichtlich hätte der Kanton St.Gallen das System erstmals bei den nationalen Wahlen im Herbst 2019 einsetzen können. Die Regierung erachtet den erstmaligen Einsatz eines neuen E-Voting-Systems im Rahmen von Proporzwahlen aber als nicht angezeigt. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil das praktische Zusammenspiel der unterschiedlichen Umsysteme für den Fall von Proporzwahlen noch nicht hinreichend erprobt werden konnte.
Kein Einsatz bei den nationalen und kantonalen Wahlen
Der Kanton St.Gallen verzichtet daher darauf, beim Bund eine Bewilligung für den Einsatz von E-Voting an den nationalen Erneuerungswahlen im kommenden Herbst zu beantragen. Folglich werden auch die kantonalen Erneuerungswahlen vom 8. März 2020 ohne E-Voting durchgeführt. Ein zwischenzeitlicher Einsatz von E-Voting am eidgenössischen Abstimmungstermin vom 9. Februar 2020 ist vor diesem Hintergrund aus Sicht der Staatskanzlei ebenfalls nicht sinnvoll.
Neue Testphase im Mai 2020
Die Staatskanzlei sieht vor, die schrittweise Ausbreitung von E-Voting im Kanton St.Gallen ab Mai 2020 weiterzuführen. In dieser dritten Pilotphase wird E-Voting über ein Anmeldeverfahren neu sämtlichen Stimmberechtigten im Kanton St.Gallen angeboten. Die Stimmberechtigten können sich so für die Nutzung von E-Voting anmelden, bis sich dreissig Prozent des Elektorats für E-Voting angemeldet haben. Für eine weitere Ausweitung bräuchte es einen entsprechenden Beschluss des Kantonsrates. Die Einführung von E-Voting erfolgt also entsprechend der effektiven Nachfrage und dem Bedürfnis der Stimmberechtigten.