Im Baugewerbe gewinnt die Kreislaufwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Aushub, Ausbruch-Asphalt und mineralische Bauabfälle werden wann immer möglich zu Recyclingbaustoffen aufbereitet. Im Gebiet Grynau betreiben die MOAG Linth AG und die Johann Müller AG entsprechende Anlagen. Nun ist ein Ausbau dieser Anlagen geplant.
Dafür sind Um- und Einzonungen erforderlich. Bis 19. Juni 2023 findet die Mitwirkung zum Teilzonen- und Sondernutzungsplanverfahren statt.
Im Gebiet Grynau, nördlich der Autobahnausfahrt Tuggen, beabsichtigen die MOAG Linth AG (MOAG) und die Johann Müller AG (JMS) eine Erweiterung der Industriezone. Im Vordergrund stehen Investitionen in die Schliessung der Stoffkreisläufe. Im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft ist geplant, die bestehenden Anlagen zur Aufbereitung von Sekundärbaustoffen und Recyclingbaustoffen den heutigen Bedürfnissen entsprechend auszubauen und weiterzuentwickeln.
Die Vorhaben
Das heute bestehende Betriebsareal südlich der Allmeindstrasse soll im Norden um rund 18'000 m2 erweitert werden. Damit wird insbesondere die Annahme von Baustoffen aus Rückbau und Aushub ermöglicht. Ein erster Teilschritt dazu wurde mit dem Baugesuch für die Aushubwaschanlage auf dem heutigen Areal bereits Ende 2022 vorgenommen.
Im südlichen, heute eingezonten Areal sollen die Gebäudehöhen des Überbauungsplans den veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Insbesondere soll für die Asphaltanlage der MOAG ein höherer Baubereich ausgeschieden werden, damit das bestehende Werk zukünftig einen deutlich grösseren Anteil Ausbauasphalt wiederaufbereiten kann.
Umwelt und Verkehr
Die Auswirkungen der Arealentwicklung auf Natur und Umwelt wurden – in Zusammenarbeit mit der Naturschutzkommission Uznach (nakuz) – durch Umweltbüros überprüft. Durch die geplanten Zonenanpassungen werden direkt keine schützenswerten Lebensräume beansprucht. Der Übergang und die Abgrenzung zu den Landwirtschafts- und Grünflächen auf der Ost-, West- und Nordseite erfolgen mit breiten Grünstreifen.
Besonderes Augenmerk wurde dem Sichtschutz Richtung Uznach beigemessen. Ein Grünstreifen von 20 Metern Breite (stellenweise 15 Meter) mit Buschwerk und hochstämmigen Bäumen sorgt dafür, dass der grösste Teil des Areals kaum eingesehen werden kann. Damit die Grünstreifen auch einen ökologischen Mehrwert, insbesondere für Klein- und Kleinstlebewesen aufweisen, wird der Unterhalt laufend durch die JMS sichergestellt werden. Die nakuz hat bei der Planung der ökologisch wertvollen Lebensräume ebenso mitgewirkt wie sie es bei der Realisierung tun wird.
Als Teil der ökologischen Ausgleichsmassnahmen soll an der nordöstlichen Ecke des Areals eine Sandmauer als Nist- und Brutplatz für die geschützten Uferschwalben errichtet werden. Der Versuch wird
über mehrere Jahre begleitet sein. Sollten sich die Uferschwalben nicht einfinden, werden andere Möglichkeiten der Aufwertung geprüft.
Durch den Fokus auf Baustoffrecycling gehen die Projektanten davon aus, dass der Hauptteil des Zulieferverkehrs über die Autobahn und die Grynaubrücke erfolgen und es eine Entlastung der Durchfahrt durch Uznach geben wird. Zu diesem Zweck wird mit der Gemeinde Uznach eine Vereinbarung ausgehandelt, welche bis 2035 eine kontinuierliche und messbare Abnahme der Fahrten durch das Städtchen Uznach vorsieht.
Mit einer eingehausten Förderbandanlage über die Allmeindstrasse kann der heutige Verkehr zwischen Süd- und Nordseite mit dem Radlader auf ein Minimum reduziert werden. Dies erhöht die Sicherheit des Langsamverkehrs zusätzlich.
Mehrwertausgleich
In der Grynau erfreut sich das Flussbad grosser Beliebtheit. Zur Aufwertung dieser Anlage plant die Gemeinde Uznach eine Sanierung des Sandplatzes und eine Anreicherung mit Anlagen, die Jung und Alt ansprechen. Im Rahmen der Umzonung beabsichtigen JMS und MOAG, sich im Sinne eines Mehrwertausgleichs massgebend an dieser Aufwertung zu beteiligen.
Mitwirkungsverfahren
Die Arealentwicklung erfordert einen mehrstufigen politischen Prozess. In einem ersten Schritt wurde 2022 der kantonale Richtplan angepasst. Das entsprechende Mitwirkungsverfahren war 2021 durchgeführt worden. Zur Konkretisierung der im Richtplan festgelegten Um- und Einzonungen wird nun das Teilzonen- und Sondernutzungsplanverfahren eröffnet.
Da gemäss Art. 34 Planungs- und Baugesetz sämtliche Nutzungspläne der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein, – sich mit dem Teilzonenplan Grynau und dem Sondernutzungsplan Büelerriet/Bleichiriet auseinanderzusetzen, – die entsprechenden Berichte und Pläne auf der Gemeindehomepage oder bei der Kanzlei, Rathaus 4. Stock, Städtchen 10, einzusehen und – sich in der Folge bis spätestens 23. Juni 2023 (eingehend) schriftlich vernehmen zu lassen an kanzlei@uznach.ch oder Gemeindekanzlei Uznach, Städtchen 10, Postfach 233, 8730 Uznach.
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden der Teilzonenplan und der Sondernutzungsplan inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung und den kantonalen Fachstellen dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.
Informationstag
Am Samstag, 3. Juni, findet im Grynau auf dem Werkareal von JMS und MOAG von 10:00 bis 14:00 Uhr ein Informationsanlass statt. Die an der Arealentwicklung beteiligten Unternehmen stellen der interessierten Öffentlichkeit ihre Projekte vor.