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Kaltbrunn
23.04.2023

Dorf- und Steinenbach schützen

Bild: zvg
Kaltbrunn muss, wie alle anderen Gemeinden, die Gewässer auf seinem Gebiet schützen. Die Arbeiten dafür haben begonnen.

Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone und Gemeinden zur Ausscheidung der Gewässerräume entlang von Flüssen, Bächen und Seen. Die  Ausscheidung erfolgt in Form eines Sondernutzungsplanes.

Mit dem Gewässerraum-Korridor sollen die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sichergestellt werden.

Auswirkungen

Innerhalb des Gewässerraums sind nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie zum Beispiel Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke, Schutzbauten oder  Brücken zulässig.

Eine besondere Herausforderung ist die Gewässerraumfestlegung in bebautem Gebiet. Neubauten sind innerhalb des Gewässerraums grundsätzlich nicht zulässig. Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen geniessen aber Bestandesgarantie.

Stand der Planung

Die Gemeinde Kaltbrunn wird bei der Festlegung der massgeblichen Abstände durch die  Flussbau AG, Zürich (Wasserbau) und die Strittmatter Partner AG, St. Gallen (Raumplanung) begleitet. Der Gemeinderat ist bestrebt, die Einschränkungen für die betroffenen  Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer so gering als gesetzlich möglich zu halten.

Die kantonale Vorprüfung läuft und die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen.

Bild: zvg
Gemeinde Kaltbrunn/Linth24