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Immo & Bau
01.03.2023

Referenzzinssatz (noch) unverändert

Eine Mietzinserhöhung kann durchaus angefochten werden. (Symbolbild)
Eine Mietzinserhöhung kann durchaus angefochten werden. (Symbolbild) Bild: Mieterverband Schweiz
Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO gibt bekannt, dass der Referenzzinssatz unverändert auf dem Stand von 1.25% bleibt. Doch eine Erhöhung ist nur eine Frage der Zeit.

Eine Erhöhung des Referenzzinssatzes ist eine schlechte Nachricht für Mieterinnen und Mieter, weil viele Vermieter diesen Anstieg für Mietzinserhöhungen nutzen werden. Es ist aber bei weitem nicht jede Erhöhung des Mietzinses zulässig, Vermieter dürfen mit dem Mietzins für einen Wohn- oder Geschäftsraum nämlich keinen übersetzten Ertrag erzielen – das sagt das Gesetz. 

Wer sich nicht rechtzeitig wehrt, bezahlt dauerhaft zu viel Miete

Gegen ungerechtfertigte Erhöhungen müssen sich Mieter schnell mit einer Anfechtung wehren – nämlich innert 30 Tagen ab Erhalt der Erhöhungsanzeige. Wird die Frist verpasst, gilt der neue Mietzins als akzeptiert. Zudem ist er auch die Basis für zukünftige Mietzinsanpassungen – und die kommen mit dem erwarteten weiteren Ansteigen des Referenzzinssatzes unweigerlich.

Was tun bei überhöhtem Mietzins?

Mieter haben das Recht und die Möglichkeit, eine Mietzinserhöhung anzufechten. Das sollten sie unbedingt innert der 30-tägigen Frist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde tun. Das Schlichtungsverfahren ist ein lai*innenfreundliches und kostenloses Verfahren.

Unterstützung bei der Überprüfung des Mietzinses

Damit Mieter einfach, schnell und selbständig ihre Mietzinserhöhung überprüfen können, hat der Mieterverband ein einfach zu bedienendes Berechnungstool entwickelt. Dieser Mietzinsrechner ist unter mieterverband.ch/mze aufrufbar. Mieterinnen und Mieter können dort nicht nur ihre Mietzinserhöhung überprüfen, sondern sich auf Wunsch auch ein personalisiertes Schreiben an die zuständige Schlichtungsbehörde erstellen. 
Das kann sich auch schon vor dem Anstieg des Referenzzinssatzes lohnen – auch heute werden aufgrund von Teuerung und Kostensteigerung schon Mieten erhöht.

Mieterverband Schweiz