Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates lud die Kantonsregierungen ein, Stellung zum Vorentwurf einer Gesetzesänderung zu beziehen, der die Ehe für Personen gleichen Geschlechts ermöglichen will. Die Vorlage beschränkt sich als sogenannte Kernvorlage auf die Öffnung der Ehe. Die Anpassung weiterer Normen, bei denen die Unterscheidung nach dem Geschlecht eine Rolle spielt (z.B. Hinterlassenenrenten), soll später erfolgen. Die Regierung unterstützt die vorgeschlagene Regelung.
REGIERUNG FÜR EHE HOMOSEXUELLER PAARE
Die Regierung des Kantons St.Gallen spricht sich in ihrer Vernehmlassungsantwort zuhanden der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates für die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts aus. Sie befürwortet die Anwendung der eherechtlichen Bestimmungen auf gleichgeschlechtliche Ehen und die möglichst zeitnahe Umsetzung der Vorlage. Sie begrüsst die Beschränkung der Vorlage auf die Kernbereiche der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sowie der Adoption und die spätere Anpassung weiterer Normen. So soll laut Auffassung der Regierung der Zugang weiblicher Ehepaare zur Samenspende zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden.
Pragmatischer Umgang mit bestehenden eingetragenen Partnerschaften
Dass gleichgeschlechtliche Paare bereits bestehende eingetragene Partnerschaften beibehalten oder mittels einfacher Erklärung in eine Ehe umwandeln können, erachtet die Regierung als sinnvoll. Es ist laut Auffassung der Regierung aber folgerichtig, dass gleichgeschlechtliche Paare nach erfolgter Gesetzesänderung keine eingetragenen Partnerschaften mehr eingehen können.