Das Strassenverkehrsgesetz gibt vor, dass «Motorfahrzeugführer über Fahreignung und Fahrkompetenz verfügen müssen». So gehört dazu, dass man «die erforderliche körperliche und psychische Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen hat». Darum bieten kantonale Behörden Personen ab dem vollendeten 75. Altersjahr alle zwei Jahre zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auf. Bis Ende 2018 lag diese Grenze noch bei 70 Jahren.
Gemäss der BFU ist für Lenkende ab 65 Jahren das Risiko, einen schweren Autounfall zu verursachen, kilometerbereinigt doppelt so hoch wie bei Lenkenden im mittleren Alterssegment (25 bis 64 Jahre). Bei Personen ab 75 Jahren steige das Unfallrisiko sogar um das Fünffache. Gründe dafür seien beispielsweise Leistungseinschränkungen und Erkrankungen, die mit zunehmendemAlter auftreten.
Im Kanton Schwyz wurden 2022 rund 4500 Personen zum Check aufgeboten, 500 davon traten diesen erst gar nicht an, sondern verzichteten vorher auf die Fahrerlaubnis. Dieser freiwillige Verzicht würde in diesem Alterssegment wegfallen oder geringer ausfallen, wenn die Altersgrenze erhöht würde, wie der Leiter des Schwyzer Verkehrsamts, Peter Wespi, zu bedenken gibt. Er beurteilt eine Studie der BFU und deren Schlüsse deshalb kritisch. «Die BFU-Studie ist mit Fehlern, Ungenauigkeiten und Unzulänglichkeiten behaftet.» Konkret steht die Anhebung der Altersgrenze von 75 auf 80 Jahre im Raum oder gleich die Abschaffung des obligatorischen medizinischen Checks.