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Kanton
28.05.2019

TIEFERE PRÄMIEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sollen höhere Zuschüsse für ihre Krankenkassen-Prämien erhalten, also unter dem Strich weniger bezahlen. Diesen Entscheid fällte die vorberatende Kommission des St.Galler Kantonsrates und unterstützt damit den Vorschlag der Regierung.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates anerkennt, dass die für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zur Verfügung stehenden Mittel heute knapp bemessen sind. Die Anpassungen bei der Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sollen bereits auf das Jahr 2020 umgesetzt werden.

Aufgrund der Vorgaben des Bundesrechts muss der Mindestansatz für die Verbilligung der Kinderprämien von Familien mit unterem und mittlerem Einkommen von 50 auf 80 Prozent erhöht werden. Zudem sollen - gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid zur Prämienverbilligung im Kanton Luzern - die Einkommensobergrenzen im Kanton St.Gallen erhöht werden. Damit profitieren mehr Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen von einer Prämienverbilligung. Der Kantonsrat hat die Mehrausgaben im Budget 2020 bereits eingestellt. Die Regierung zeigt in der Vorlage auf, wie die Mittel verwendet werden.

Unter dem Präsidium von Jigme Shitsetsang, Wil, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage eingehend. Sie anerkennt, dass in den letzten Jahren viele Personen ihren Anspruch auf Prämienverbilligung verloren haben oder sich ihr Anspruch reduziert hat - trotz steigender Prämienbelastung. Die Kommission befürwortet deshalb die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen bei der Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen. Zur Finanzierung dieser Massnahmen stehen jährlich rund 12 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung. Durch die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel erhalten mehr Personen Anspruch auf eine ordentliche IPV. Die Kommission begrüsst zudem die vorgeschlagene Gesetzesanpassung zur Erhöhung des IPV-Mindest- und Höchst-volumens sowie zur Festlegung des Kantonsbeitrags als Prozentsatz des Bundesbeitrags.

Ein Antrag, der vorsah, auf die Korrektur von Überschreitungen aus den Vorjahren zu verzichten, wurde abgelehnt. Damit hätten jährlich rund 1,2 Millionen Franken zusätzlich für die Prämienverbilligung eingesetzt werden können. Die vorberatende Kommission weist aber darauf hin, dass mittelfristig weitere Anpassungen am System überprüft werden müssen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster Lesung und voraussichtlich in der Septembersession 2019 in zweiter Lesung. Damit die Massnahmen auf 2020 wirksam werden, findet die erforderliche Volksabstimmung noch im November 2019 statt.

(OM)