Sie spricht von einem «Vorführen », das künftig nicht mehr so über die Bühne gehen soll – die Lachner Gemeindeschreiberin Petra Keller. Wer sich um das Gemeindebürgerrecht bewirbt, muss das vorgeschriebene Prozedere über sich ergehen lassen und vor der vorberatenden Einbürgerungskommission antreten. Im Amtsblatt und in unserer Zeitung wird zudem der Name der Gesuchstellenden veröffentlicht, sodass die breite Bevölkerung allenfalls noch Einwände platzieren könnte.
Region
12.01.2023
Neu-Bürger sollen in Lachen nicht mehr vorgeführt werden

Noch entscheidet in den meisten Ausserschwyzer Gemeinden die Gemeindeversammlung abschliessend über die Erteilung des Bürgerrechts.
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Foto: Fedpol
Als erste Gemeinde in der March will Lachen eine Einbürgerungsbehörde ins Leben rufen. Die Gesuchsteller sollen nicht mehr an der Gemeindeversammlung antanzen müssen.
Überdurchschnittlich viele Einbürgerungsgesuche
Dieses Vorführen will nun der Lachner Gemeinderat abschaffen. «Es geht uns aber auch darum, das Verfahren effizienter zu gestalten», sagt die Lachner Gemeindeschreiberin. Das Dorf am See sah sich in letzter Zeit mit überdurchschnittlich vielen Einbürgerungsgesuchen konfrontiert. Deshalb erachtet der Gemeinderat die Schaffung einer Einbürgerungsbehörde als den effizienteren Weg.
Gesetzliche Grundlage
Noch im laufenden Jahr soll die gesetzliche Grundlage für die Einbürgerungsbehörde geschaffen werden, die sich künftig ebenso aus Vertretern der politischen Parteien zusammensetzt wie derzeit die vorberatende Einbürgerungskommission.
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Den ganzen Artikel findest du im «March-Anzeiger» und «Höfer Volksblatt» vom 10. Januar 2023. Noch kein Abo?Hier gehts zur Bestellung.