Mais und andere hochwachsende Kulturen können innert kurzer Zeit in die Höhe schiessen. An Kreuzungen, Verzweigungen und Einmündungen kann innert weniger Tage plötzlich die Sicht verdeckt sein, was in der Folge rasch zu gefährlichen Manövern und unfallträchtigen Situationen führen kann. Die kritische Höhe beträgt 80 cm.
Region
22.05.2019
LINTHGEBIET: PFLANZEN SCHNEIDEN FÜR FREIE SICHT
Verschiedene Gemeinden des Linthgebiets machen darauf aufmerksam, dass «Gut ausgebildete Sichtzonen» zum sicheren Strassenverkehr beitragen.
Landbewirtschafter sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die nötigen Sichtzonen frei bleiben.
Was heisst das? Gestützt auf die Norm über Sichtzonen gilt als Faustregel, dass ein Fahrzeuglenker beim Einmünden ausserorts gut 100 m und innerorts gut 50 m weit sehen muss, auf beide Seiten. Der Beobachtungspunkt ist dabei ausserorts 5 m und innerorts 2,50 m zurückversetzt. Daraus kann sich jeder Landbewirtschafter selbst die nötigen Sichtzonen zurechtlegen. Um dem wiederkehrenden Problem vorzubeugen, sollten auf den betroffenen Flächen gar keine hochwachsenden Kulturen angebaut werden.
Wenn eine zugewachsene Sichtzone zu einem Unfall führt, kann der Bewirtschafter zur Mitverantwortung gezogen werden.