Die Regierung hat den Wahlkalender für die Erneuerungswahlen 2019/2020 des Bundes, des Kantons und der Gemeinden beschlossen. Dieser sieht folgende Wahltage vor:
TERMINE FÜR POLITJAHRE 2019 und 2020 SIND GEREGELT

20. Oktober 2019 Erneuerungswahl des Nationalrates und des Ständerates. 17. November 2019 Allfälliger zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahl des Ständerates (unter dem Vorbehalt, dass keine eidgenössischen Abstimmungen auf den 24. November 2019 angesetzt werden).
8. März 2020 Erneuerungswahl des Kantonsrates und der Regierung. 19. April 2020 Allfälliger zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahl der Regierung.
27. September 2020 Gemeinden (vorbehältlich abweichender Regelungen in der Gemeindeordnung sowie von Wahlen an der Bürgerversammlung): – Wahl der oder des Vorsitzenden und der Mitglieder des Rates sowie der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission – Wahl der Parlamente (sofern vorhanden)
8. November 2020 allfällige zweite Wahlgänge in den Gemeinden oder 29. November 2020
Die Regierung hat zudem erstmals auch den Beginn der Einreichefristen für Wahlvorschläge bei Proporzwahlen festgelegt. Wahlvorschläge für die Nationalratswahlen können vom 1. April bis am 19. August 2019 bei der Staatskanzlei eingereicht werden, Wahlvorschläge für die Kantonsratswahlen vom 2. September 2019 bis am 6. Januar 2020.
Mit dieser neuen Regelung soll das Wahlvorschlagsverfahren besser strukturiert und transparenter ausgestaltet werden. In der Vergangenheit sind Wahlvorschläge zuweilen mehr als ein Jahr vor dem Wahltag und damit noch vor der Veröffentlichung der amtlichen Kreisschreiben eingegangen. Das war nicht zuletzt deshalb problematisch, weil erst im Rahmen der Kreisschreiben die für die jeweilige Wahl massgeblichen rechtlichen Grundlagen festgehalten und allfällige entsprechende Weisungen erlassen werden.
Mit dem voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Vollzug tretenden Gesetz über Wahlen und Abstimmungen ändert sich zudem die Vergabe der Listennummern. Bei Listen, die bereits im Parlament vertreten sind, werden die Listennummern neu anhand der Stimmenanteile bei den letzten Wahlen vergeben (die Liste mit dem grössten Stimmenanteil in einem Wahlkreis erhält dort die Listennummer 1). Dadurch wird der Anreiz, Wahlvorschläge möglichst früh einzureichen, ebenfalls abgeschwächt. In allen übrigen Fällen werden die Listennummern in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschläge nach Beginn der Einreichefrist vergeben. Bei am selben Tag eingereichten Wahlvorschlägen entscheidet das Los.
Der Wahlkalender mit weiteren Details sowie eine Übersicht zu den Einreichefristen sind abgedruckt im Amtsblatt Nr. 48 vom 26. November 2018, S. 4229 (www.amtsblatt.sg.ch).