Die Regierung hat umgehend einen Nachversand des Stimmmaterials an die Ammler Stimmberechtigten in Auftrag gegeben. Auch die Stimmberechtigten in den anderen St.Galler Gemeinden sollen die Vollständigkeit ihres Stimmmaterials überprüfen.
IN AMDEN FEHLEN STIMMUNTERLAGEN FÜR DEN 10.MÄRZ

Die Regierung als leitende Behörde bei kantonalen Wahlen hat bei Unregelmässigkeiten von Amtes wegen die notwendigen Massnahmen anzuordnen. Daher hat sie umgehend einen Nachversand des Stimmmaterials an die Stimmberechtigten in der politischen Gemeinde Amden beschlossen. Die Rückantwortkuverts sind mit A-Post vorfrankiert. Wenn die Kuverts bis am 8. März 2019 der Post übergeben werden, werden sie zeitgerecht der Gemeinde retourniert.
Weitere Rückmeldungen aus den politischen Gemeinden Eschenbach und Altstätten haben zudem ergeben, dass einzelne Stimmberechtigte ihr Stimmmaterial nicht vollständig erhalten haben.
Die Stimmberechtigten werden gebeten, ihr Stimmmaterial auf Vollständigkeit hin zu überprüfen. Sollten einzelne Stimmunterlagen fehlen, können diese bei der Gemeinde bezogen werden. Zudem bittet die Staatskanzlei um eine Mitteilung an wahlen@sg.ch.
Das Stimmmaterial umfasst fünf Elemente. Dies sind:
- Stimmrechtsausweis;
- Stimmzettel;
- Wahlanleitung;
- Rückantwortkuvert;
- Stimmzettelkuvert.