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Rapperswil-Jona
13.06.2022

«Baulinienplan Wagnerbach» soll aufgehoben werden

Bild: zVg
Der «Baulinienplan Wagnerbach» (Abschnitt 1) soll aufgehoben werden, weil er aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr norm- und zeitgerecht ist.

Für den Wagnerbach bestehen Gewässerabstandslinien-Pläne aus dem Jahre 2004, die aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr norm- und zeitgerecht sind. Für die Abschnitte 2 und 3 wurde der Gewässerraum bereits im Jahr 2016 neu festgelegt. Ausstehend ist der Abschnitt 1 einer Länge von 360 Metern. Dieser muss aufgehoben werden.

Während 30 Tagen

Die öffentliche Planauflage findet während 30 Tagen, vom 14. Juni 2022 bis 13. Juli 2022, statt. Während der Auflagefrist kann auf dem Sekretariat des Ressorts Bau, Liegenschaften (Büro 210, 2. Obergeschoss Stadthaus) während den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung in die aufliegenden Unterlagen Einsicht genommen werden.

Die Unterlagen können auch auf der Website der Stadt (Stadt Rapperswil-Jona - Auflage- + Referendumsverfahren), elektronisch eingesehen werden

Stadt Rapperswil-Jona