Mitwirkung Umzonung Schulhaus Gebertingen: Ergebnis
Der Gemeinderat hat für die Umzonung des ehemaligen Schulhauses Gebertingen von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohn-Gewerbezone vom 29. Oktober bis 29. November 2021 das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Während des Verfahrens gingen 10 Vernehmlassungen ein. Die wichtigsten Anliegen waren unter anderem, dass der Pausenplatz unterhalb des ehemaligen Schulhauses ein wichtiger Treffpunkt für Kinder sei. Ebenso sei der nebenstehende Spielplatz für die Kinder wichtig. Aus diesen Gründen wurde auch darum gebeten, das Schulhaus nicht umzuzonen.
Der Gemeinderat ist sich der Wichtigkeit eines Treffpunktes für die Gebertinger bewusst und möchte dies nach wie vor sicherstellen.
Als Treffpunkt bietet sich der bestehende Spielplatz auf Grundstück Nr. 377E an. Ebenfalls bleibt das direkt darunter befindliche Grundstück Nr. 883E, welches im Eigentum der politischen Gemeinde Gommiswald ist, in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen bestehen und kann für die Schaffung eines Treffpunktes verwendet werden.
Das ehemalige Schulhaus Gebertingen wird jedoch für keine öffentliche Zwecke mehr benötigt und soll daher umgezont werden. Ebenfalls soll das Grundstück anschliessend einem Verkauf zugeführt werden.
Der Gemeinderat hält daher an der Umzonung des ehemaligen Schulhauses fest. Der Teilzonenplan sowie der notwendige Planungsbericht werden zurzeit finalisiert und sollen nach dem Sommer öffentlich aufgelegt werden.