Der Gemeinderat hat entschieden, als Artenförderungsmassnahme den oberen und den unteren Kanalweg nördlich des Steinenbachs temporär und wiederkehrend zu sperren.
Schwarzkehlchen brütet entlang des Steinenbachs
Die Sperrung betrifft den Abschnitt zwischen der Böschbrücke und dem Rotfarbsteg an der Gemeindegrenze zu Uznach. Zusammen mit einer Nachpflanzung von Kurzhecken dient die Massnahme dem Schutz und der Wiederansiedlung des seltenen und potenziell gefährdeten Schwarzkehlchens, welches entlang des Steinenbachs brütet.
Der beliebte Dammweg südlich des Steinenbachs ist von der Sperrung nicht betroffen und bleibt offen.
Anordnung eines Fussgänger-Verbots von März bis August
Gegen die Anordnung des Fussgänger-Verbots kann bis am 2. Mai 2022 beim Sicherheits- und Justizdepartement St.Gallen Rekurs erhoben werden (amtliches Inserat siehe www.publikationen.sg.ch).
Die Artenschutzmassnahmen sind mit der Perimeterunternehmung Steinenbach sowie der Gemeinde Uznach koordiniert. Bei unbenütztem Ablauf der Rekursfrist wird die Signalisation angebracht. Die Sperrung gilt dann jährlich wiederkehrend im Zeitraum von 1. März bis 31. August.