Ausgangslage
Im zugehörigen Planungsbericht sind der Anlass für die Planung sowie Situation und Projektperimeter folgendermassen zusammengefasst:
«Gemäss revidierten nationalen und kantonalen Gesetzgebungen ist entlang jedes Gewässers ein Gewässerraum (GWR) auszuscheiden. Der Kanton St. Gallen legt im Planungs- und Baugesetz (PBG) fest, dass die Ausscheidung des Gewässerraums im Rahmen der Nutzungsplanung der Gemeinden zu erfolgen hat.
Die Gemeinde Amden beabsichtigt im Rahmen der Ortsplanungsrevision die Festlegung des Gewässerraums innerhalb des gesamten Gemeindegebiets. Mit der Überarbeitung der Ortsplanung sowie der Gesamtfestlegung der Gewässerräume in der Gemeinde wurde bereits begonnen. Aufgrund einer Überbauungsabsicht auf den Parzellen Nr. 93 und 94 wird nun der hier gewählte Abschnitt des Sigenbachs vorgezogen.
Der Abschnitt des Sigenbachs, für welchen der Gewässerraum festgelegt wird, verläuft von der Tobelstrasse bis zur Einmündung in den Fallenbach. Das Gewässer tangiert die Parz. Nr. 1996, 1995, 920, 1994, 1992, 1819, 91, 58, 93, 94 und 105.»