Gemäss den revidierten nationalen und kantonalen Gesetzgebungen ist entlang jedes Gewässers ein Gewässerraum auszuscheiden.
Aufgrund der Erarbeitung eines Sondernutzungsplans für eine Neuüberbauung des Herbag-Areals wird der Gewässerraum für den Härtigraben festgelegt und ausgeschieden. Das dafür initiierte Mitwirkungsverfahren im Januar 2022 blieb ohne Rückmeldungen.
Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan Härtigraben Schmerikon, Festlegung Gewässerraum (Abschnitt km 0.000 – 0.215) nun erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Auflagefrist von 28. Februar bis 29. März 2022
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. von Montag, 28. Februar 2022, bis Dienstag, 29. März 2022, bei der Gemeindekanzlei Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon öffentlich auf und können unter www.publikationen.sg.ch und www.schmerikon.ch eingesehen werden.
Gemäss Art. 41 Abs. 2 PBG erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes eine persönliche Anzeige.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan beim Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.