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Eschenbach
15.02.2022

Eschenbacher Gemeinderat für elektronische Abstimmung

Gemäss Studien gehört das elektronische Wählen und Abstimmen zu den von der Bevölkerung am meisten nachgefragten elektronischen Behördenleistungen.
Gemäss Studien gehört das elektronische Wählen und Abstimmen zu den von der Bevölkerung am meisten nachgefragten elektronischen Behördenleistungen. Bild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
Ziel von Bund ist es, die Einführung der elektronischen Stimmabgabe zu fördern. Nun spricht sich auch der Eschenbacher Gemeinderat für eine baldige Einführung dieses Abstimmungskanal aus.

Mit der Einführung von E-Voting sollen die Kultur und die Tradition der politischen Rechte der Schweiz ins Zeitalter der Digitalisierung überführt werden. Durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel kann der Stimmabgabeprozess bei Wahlen und Abstimmungen deutlich vereinfacht werden. Zugleich wird die Auszählung verbessert und die Abgabe von ungültigen Stimmen verhindert.

Die Stimmberechtigten sollen ihre Stimme auch in Zukunft weiterhin brieflich und persönlich an der Urne abgeben können. Der elektronische Kanal ist ein zusätzliches Angebot als eine barrierefreie, mobile und nachvollziehbare Möglichkeit zur Stimmabgabe.

Zweiter Anlauf für digitale Urne

Seit 2004 wurde E-Voting in verschiedenen Kantonen versuchsweise bereits angeboten. Aufgrund von Datenschutzbedenken und Manipulationsrisiken musste der Pilotbetrieb 2019 dann jedoch gestoppt werden. Seither wurden die Systeme weiterentwickelt, damit sie die sehr hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes erfüllen.

Nun beabsichtigt der Bund, den Versuchsbetrieb der elektronischen Stimmabgabe neu auszurichten und dabei auch die Transparenz zu erhöhen. Vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme sollen eine wirksame Kontrolle und Aufsicht ermöglichen. Dabei arbeiten die Behörden eng mit der Wissenschaft zusammen.

Rechtsgrundlagen schaffen

Um eine baldige Einführung zu ermöglichen, sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen auf den verschiedenen politischen Ebenen anzupassen. Mit der Anpassung der entsprechenden Verordnungen wird der Bundesrat auf nationaler Ebene voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen.

Der Kanton St. Gallen beabsichtigt, das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation einzusetzen. Dieses basiert auf einem Anmeldeverfahren und stellt somit eine vollständige Verifizierbarkeit sicher. Das System wurde in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Überprüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt. Sofern das System durch den Bund bewilligt wird, soll die Einführung auf kantonaler Ebene ab dem vierten Quartal 2022 erfolgen.

Gemeinderat unterstützt Vorhaben

Der Gemeinderat steht der Einführung von E-Voting positiv gegenüber und unterstützt den Kanton in der baldigen Umsetzung des Vorhabens. Der Kanton leistet die Fixkosten für den Betrieb, und die Weiterentwicklung des Systems wird über bereits bewilligte Beiträge der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) getragen. Die Gemeinde soll sich mit Fr. 1.– je angemeldete Person und Urnengang an den variablen Kosten beteiligen, was im Wesentlichen den Kosten einer brieflichen Stimmabgabe entspricht.

Eschenbach aktuell (S.6)