Der Gemeinderat hat den Unterhaltsperimeter Flibach vom 15. Juni 2021 bis 14. Juli 2021 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Einsprachefrist sind insgesamt acht Einsprachen eingegangen. Sämtliche Einsprachen, welche das Gebiet A betroffen haben, konnten in der Zwischenzeit erledigt werden.
Aufgrund der Einsprachen betreffend das Gebiet B im Perimeterbereich der indirekten Gefährdung hat die Schätzungskommission aufgrund der Besprechungen mit den Einsprechern Anpassungen vorgenommen und diese im Nachtrag zum Bericht vom 19. April 2021, rev. dat. 24. Januar 2022 festgehalten.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 31. Januar 2022 gestützt auf die Bestimmungen des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1, WBG) die folgenden Unterlagen genehmigt und erlassen:
- Unterhaltsperimeter Flibach mit Beitragsplan vom 19. April 2021, rev. 24. Januar 2022
- Nachtrag vom 14. Januar 2022 zum Bericht Unterhaltsperimeter Flibach vom 19. April 2021
- Plan Erweiterung Perimeterumgrenzung, Gebiet B, dat.14. Januar 2022
Öffentliche Auflage von 9. Februar bis 10. März 2022
Die vorerwähnten Unterlagen werden vom 9. Februar 2022 bis 10. März 2022 öffentlich aufgelegt (Gemeindeverwaltung Weesen, Büro Nr. 23). Die Unterlagen können auch elektronisch auf der Homepage www.weesen.ch heruntergeladen werden.
Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist an folgende Adresse zu richten: Gemeinderatskanzlei Weesen, z.Hd. Schätzungskommission Flibachperimeter, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen.