Das Alters- und Pflegeheim wurde bisher als Spezialfinanzierung innerhalb der Gemeinderechnung geführt. Die neue Regelung bietet den Vorteil, dass der Branchenkontenplan sowie die Branchenrichtlinien der CURAVIVA (Dachverband Schweizer Heime und sozialer Institutionen) angewendet werden können. Die Heimbuchhaltung muss dadurch nicht mehr auf die Gemeindebuchhaltung umgeschlüsselt werden.
Für die neue Organisationsform muss das geltende Heimreglement angepasst werden. Das aus dem Jahr 1998 stammende Reglement wurde bei dieser Gelegenheit in Zusammenarbeit mit der Heimleitung und der Altersheimkommission einer umfassenden Gesamtrevision unterzogen und an die aktuellen Vorgaben des Kantons angepasst.
Das neue Heimreglement untersteht vom 12. November bis 21.Dezember 2018 dem fakultativen Referendum. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben an den Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, einzureichen.