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Schmerikon
14.11.2025
14.11.2025 23:10 Uhr

Abgeschnittene Stimmzettel

Im Kanton Zürich – und bald ausserhalb – können Sehbehinderte erstmals selbst einen Stimmzettel (oben) ausfüllen. Eine Ecke ist abgeschnitten.
Im Kanton Zürich – und bald ausserhalb – können Sehbehinderte erstmals selbst einen Stimmzettel (oben) ausfüllen. Eine Ecke ist abgeschnitten. Bild: bk.admin.ch
Beim eidgenössischen Urnengang am 30. November 2025 testen Zürcher Sehbehinderte Stimmzettel mit abgeschnittener Ecke. Irrtümlich können diese auch hier auftauchen und sind gültig.

Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025 können Stimmberechtigte mit Sehbehinderung oder Blindheit im Kanton Zürich erstmals ihre Stimmzettel mithilfe einer Abstimmungsschablone selbstständig ausfüllen. Die Abstimmungsschablone wurde von der Bundeskanzlei entwickelt und wird in enger Zusammenarbeit mit der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich und dem Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) eingeführt. Nach einer Testphase soll die Schablone schweizweit eingesetzt werden.

Wie die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen mitteilt, besteht die Möglichkeit, dass aufgrund eines Fehlers auch ein Teil der Stimmberechtigten in den Kantonen St.Gallen und Thurgau die eidgenössischen Stimmzettel mit der abgeschnittenen Ecke erhalten haben. Diese Stimmzettel sind uneingeschränkt gültig.

Politische Gemeinde Schmerikon / Redaktion Linth24
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