Reglement über Luftreinhaltemassnahmen
Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1; abgekürzt LRV) hat der Bundesrat bestimmt, dass Holzfeuerungsanlagen bis 70 kW regelmässig zu prüfen bzw. entsprechende Messungen durchzuführen sind. Die Zuständigkeit wurde dafür den politischen Gemeinden auferlegt.
Aufgrund fehlender Messgeräte wurde jedoch diese gesetzliche Pflicht in vielen Gemeinden erst jetzt umgesetzt. Der Gemeinderat Weesen hat am 30. November 2021 das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen erlassen.
Nach Rechtskraft des Reglements wird der Gemeinderat mit der Fachstelle Feuerungskontrolle eine Vereinbarung über die durchzuführenden Kontrollen abschliessen.
Feuerschutz-Reglement
Gestützt auf Anpassungen der kantonalen Feuerschutzgesetzgebung (Feuerschutzgesetz sGS 871.1 (FSG) und der Feuerschutzverordnung sGS 871.11 (FSV) hat der Gemeinderat das im Jahre 1993 erlassene Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Weesen einer Gesamtrevision unterzogen und das neue Feuerschutz-Reglement am 13. Dezember 2021 erlassen.
Fakultatives Referendum
Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen und das Feuerschutz-Reglement werden vom 3. Januar bis 11. Februar 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die beiden Reglemente können ab diesem Datum auf der Gemeinderatskanzlei Weesen (Büro Nr. 23) eingesehen oder auf der Homepage www.weesen.ch heruntergeladen werden.